Die Pferdekrähe 2
Wahnsinn, wie die Zeit vergeht: Sechs Wochen ist es schon wieder her, dass hier eine stadtteilbekannte Frau im Laden Terror gemacht hat, weil sie einfach nicht verstehen will oder kann, dass sie hier nach einem Diebstahl Hausverbot hat und auch weiterhin haben wird.
Nachdem sie nun am 27. Oktober von mir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen hatte, kam nun die Antwort der Staatsanwaltschaft Bremen:
Nachdem sie nun am 27. Oktober von mir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen hatte, kam nun die Antwort der Staatsanwaltschaft Bremen:
Sehr geehrte Damen und Herren,Hurrah. Damit bin ich so schlau wie vorher. Und welche Möglichkeit gibt es nun, eine dermaßen renitente Person zur Räson zu bringen?
nach Prüfung des Sachverhalts kann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung der Beschuldigten nicht angenommen werden.
Das von Ihnen vorgetragene strafbare Verhalten gehört zu den Delikten, die nach der Strafprozessordnung grundsätzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen sind. Die Staatsanwaltschaft soll in solchen Fällen nur dann einschreiten, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein eggenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, d.h. eine breite Bevölkerungsschicht an der Bestrafung des Täters ein Interesse hat.
Die Voraussetzungen liegen hier nicht vor, so dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht angenommen werden kann.
Es bleibt Ihnen unbenommen, Privatklage gegen die Beschuldigte vor dem zuständigen Amtsgericht zu erheben, falls Sie sich Erfolg davon versprechen.
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