Irgendjemand ist mit einem Rollcontainer oder einer Palette so an einem Regal langgefahren, dass die auf die Holz-Dekoleisten Preisschiene abgerissen ist. Da werde ich mir nun erstmal ein paar neue Klebeschienen besorgen müssen, um den Schaden zu beseitigen.
Inzwischen ist das Dingen übrigens ganz ab.
"Schön umschrieben" natte Udo Vetter die Tätigkeitsbeschreibung in einer Gewerbeanmeldung. In den Kommentaren wird spekuliert, um welche Art Gewerbe es sich wohl handelt.
Beim Lesen ist mir meine eigene Gewerbeanmeldung eingefallen. Und das Theater, was ich am 17. Mai 2000 hier in der Behörde hatte.
Ich beantwortete alle Fragen brav, bis es um die anzumeldende Tätigkeit ging. Wie umschreibt man einen Supermarkt mit seinem umfassenden Sortiment? Ich überlegte und antwortete, stolz, das alles in wenige Worte zusammengefasst zu haben: Einzelhandel mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs.
Das reichte der Frau auf der anderen Seite des Schreibtischs allerdings nicht. Nach langem und wirklich zähem Hin und Her entstand schließlich die folgende Aufzählung, Punkt "15. Angemeldete Tätigkeit", gerade von meinem meinem Gewerbeschein abgetippt:
Einzelhandel mit Lebensmitteln, Haushaltswaren, Hygieneartikeln, Körperpflegeprodukten, Zeitungen, Zeit- und Druckschriften, Spielwaren, Süß- und Tabakwaren, Textilien, Elektrogeräten, Unterhaltungselektronik, Blumen, Obst, Gemüse, alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Spirituosen, Kaffee, frischen Wurst- und Fleischwaren, Molkereiprodukten, Käse, freiverkäuflichen Arzneimitteln, Tiefkühlkost, Backwaren und Schreibwaren.