Vorhin Gestern Abend auf dem
Brokser Heiratsmarkt ist mir an einer der Buden ein Schild aufgefallen, auf dem für ein Waldmeister-Getränk geworben wird:
Sofort bin ich über die Bezeichnung "Saft" gestolpert, denn:
Kommerziell vertriebene Nahrungsmittel dürfen seit einem Verbot 1981 in Deutschland aufgrund der Toxizität des im Waldmeister enthaltenen Cumarins nur noch künstlich gefärbt und aromatisiert werden.
Quelle: Wikipedia
Was den meisten wahrscheinlich in diesem Kontext nicht weiter auffallen würde, wenn nicht:
Saft
Nach Fruchtsaft-Verordnung (FrSaftV) darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100 % aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt.
Quelle: Wikipedia
Man sieht, es
kann gar keinen Waldmeister-Saft geben.
Zumindest ist das so bei allen (abgepackten) Getränken, die ich hier im Laden verkaufe. Ob die Regelung mit den Bezeichnungen für den Ausschank auf Jahrmärkten gilt, kann ich nicht sagen. Eigentlich schon, da in der Verordnung von "gewerbsmäßig in den Verkehr gebrachten" Lebensmitteln die Rede ist - und der Ausschank auf dem Markt ganz sicher auch gewerbsmäßig ist. Wenn jemand sich damit auskennen sollte, bin ich für eine kurze Info sehr dankbar.
Zwei Stände weiter gab's fliegende Kühe: Mit schwarzweißen Flügeln schlagende Plastikkühe, die an einer Schnur ziemlich hektisch immer im Kreis flogen. Wäre jetzt nicht hier im Blog gelandet, wenn ich nicht zufällig so ein gelungenes Foto von dem Viech geschossen hätte. Guten Morgen.