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Aus dem Internet

Ein Kunde hat eben ein paar Dutzend Oettinger-Bierflaschen abgegeben. Ich habe sie zwar angenommen, ihn aber dennoch freundlich darum gebeten, die Flaschen künftig dort abzugeben, wo er sie her hat, da ich nicht genug Kisten für die Bierflaschen mit einem halben Liter Inhalt habe, bzw. überhaupt bekomme.

Daraufhin fing er eine Grundsatzdiskussion darüber an, dass wir verpflichtet wären, alles Leergut anzunehmen. Das wäre die neue Pfandverordnung und ich hätte die Flaschen anzunehmen.

Ich fragte ihn, wie er darauf kommt.

"Das habe ich im Internet gelesen.", war seine Antwort.

Und nun frage mich, wo das wohl steht... :-)

Nachtrag: Zur Diskussion in den Kommentaren: Ich erklärte dem Kunden auch, dass die gesetzliche Regelung ausschließlich für Einwegflaschen gilt. Er bestand allerdings darauf, dass das generell für sämtliches Leergut gelten würde.

§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Reden hilft nicht immer und ich versuche tatsächlich noch, das Schlimmste abzuwenden. Manche Menschen gehören mit dem Zaunpfahl erschlagen, mit dem man ihnen vor der Nase herumfuchtelt.

Kwik-E-Mart I

Blogleser Christopher schrieb mir vor ein paar Tagen, kurz nachdem ich den Link zu einer Fotostrecke über einen real existierenden "Kwik-E-Mart" veröffentlichte, folgendes:
Hi Björn,

hier sind ein paar Bilder vom Kwik-E-Mart in Mountain View, CA, die Du gern für Deinen Blog frei verwenden kannst, falls gewünscht. Ich verbringe den Sommer grad in Kalifornien, sonst hätte ich mir das auch nicht ansehen können (extra für einen Kwik-E-Mart von Houston nach Dallas zu fahren wäre wohl auch ein wenig übertrieben gewesen). Der Herr in Bild 4426 (5. Bild v.u., B.H.) verabschiedete die Kunden übrigens mit einem "Please come again" nach Apu-Art ;-) ...





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