Aus dem Internet
Ein Kunde hat eben ein paar Dutzend Oettinger-Bierflaschen abgegeben. Ich habe sie zwar angenommen, ihn aber dennoch freundlich darum gebeten, die Flaschen künftig dort abzugeben, wo er sie her hat, da ich nicht genug Kisten für die Bierflaschen mit einem halben Liter Inhalt habe, bzw. überhaupt bekomme.
Daraufhin fing er eine Grundsatzdiskussion darüber an, dass wir verpflichtet wären, alles Leergut anzunehmen. Das wäre die neue Pfandverordnung und ich hätte die Flaschen anzunehmen.
Ich fragte ihn, wie er darauf kommt.
"Das habe ich im Internet gelesen.", war seine Antwort.
Und nun frage mich, wo das wohl steht...
Nachtrag: Zur Diskussion in den Kommentaren: Ich erklärte dem Kunden auch, dass die gesetzliche Regelung ausschließlich für Einwegflaschen gilt. Er bestand allerdings darauf, dass das generell für sämtliches Leergut gelten würde.
Daraufhin fing er eine Grundsatzdiskussion darüber an, dass wir verpflichtet wären, alles Leergut anzunehmen. Das wäre die neue Pfandverordnung und ich hätte die Flaschen anzunehmen.
Ich fragte ihn, wie er darauf kommt.
"Das habe ich im Internet gelesen.", war seine Antwort.
Und nun frage mich, wo das wohl steht...
Nachtrag: Zur Diskussion in den Kommentaren: Ich erklärte dem Kunden auch, dass die gesetzliche Regelung ausschließlich für Einwegflaschen gilt. Er bestand allerdings darauf, dass das generell für sämtliches Leergut gelten würde.


