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POS.Radio dudelt wieder

Nach mehrtägiger Zwangspause haben wir endlich wieder Musik im Laden. Die Stille war nicht nur ungewohnt, sondern ich konnte mich auch nach mehreren Tage einfach nicht daran gewöhnen. Ich brauche die Musik einfach zum arbeiten...

Der Receiver war übrigens komplett ausgefallen und wurde vom Techniker innerhalb weniger Minuten schlicht und einfach ausgetauscht.

Für die Genauhingucker: Ja, das ist ein ordinärer und mittlerweile etwas älterer Dolby-Sorround-Verstärker von Yamaha, den wir hier für die Ladenbeschallung einsetzen. :-)


Käse gefressen

Na, prima. Jetzt findet man nicht nur angefressenen Ziegenkäse im Kühlregal, sondern gleich eine komplett leergeräumte Packung geschnittenen Gouda irgendwo anders im Laden.

Kopfschüttelnd...

Requiescat in pace, SPAR-Effekt

Vor wenigen Jahren hat die SPAR die Werbekampagne "SPAR-Effekt" ins Leben gerufen. Der wesentliche Sinn bestand darin, die Verbraucher darauf hinzuweisen, dass die Geiz-ist-Geil-Mentalität irgendwann dazu führen könnte, dass die derzeit beinahe unüberschaubare Auswahl an Lebensmitteln in den Verbrauchermärkten schrumpft. Wir klassischen Supermärkte nehmen nunmal die Rolle des Nahversorgers mit dem vollen Sortiment ein.

Dieser Blogeintrag soll aber nun kein erhobener Zeigefinger sein, sondern ledigiglich ein Nachruf auf den "SPAR-Effekt". Die dazughörige Website ist seit Mitte März inhaltslos. Verständlich, denn die SPAR in der bekannten Form gibt es nicht mehr und die "E" pflegt natürlich ihre eigene Werbekampagne.

Alle anderen "SPAR-Effekt"-Motive gibt es noch auf meiner offiziellen schon seit rund drei Jahren nicht mehr gepflegten Website harste-online.de zu sehen. Dort findet ihr auch noch mein Statement zum "SPAR-Effekt", das neben ein paar anderen Meinungen all die Jahre auf spar-effekt.de zu lesen war...


Mäusefallen und Tiersärge

Eine etwas makabere Produktanordung hat Andreas im Katalog von Elmato entdeckt: Mäusefallen und Tiersärge gleich nebeneinander auf einer Seite.

Naja, mit einer Prise schwarzem Humor betrachtet, ergänzen die beiden Artikel auch ganz gut. :-)


Gegen Durststrecken beim Bloggen

Vor ein paar Wochen bekam ich ein Päckchen von der "PRint Agentur für Öffentlichkeitsarbeit GmbH". Der Inhalt: zwei Flaschen der (inzwischen nicht mehr ganz so) neuen Adelholzener Bio-Schorlen. Eigentlich eine plumpe Art, Werbung zu bekommen, aber die Betreffzeile in dem Schreiben fand ich so klasse: Gegen Durststrecken beim Bloggen. :-)

Der Rest des Schreibens war nur eine Produktanpreisung und nicht weiter von Bedeutung. Aber ich gebe ja zu: Geschmeckt haben die beiden Schorlen... :-)


Urteil um Kassendifferenzen

Jeder Arbeitnehmer ist zumindest moralisch dazu verpflichtet, nach besten Kräften in einer Art und Weise tätig zu werden, zu der er auf Dauer ohne gesundheitliche Schäden in der Lage ist. Dies bezieht sich natürlich vor allem auf körperliche Arbeit. Von "zu viel" Konzentration wird man sicherlich keine dauerhaften gesundheitlichen Schäden davontragen, aber auch den kognitiven Teil seiner Arbeit sollte man gewissenhaft erledigen.

Die Arbeit, die hier im Laden am meisten Konzentration fordert, ist an der Kasse. Nicht nur, dass man dort permanent direkt mit den Kunden zu hat und sich entsprechend verhalten und handeln muss, hantiert man auch noch mit einer nicht unerheblichen Geldmenge herum. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Hier mal zehn Cent zu viel herausgegeben, dort einen Euro nicht verbucht, ein 20-Cent-Stück, das versehentlich auf nimmerwiedersehen unter dem Kassentisch verschwindet.
Manche Kassierer/innen haben nie oder nur selten Kassendifferenzen. Abweichungen in der Größenordnung von +/- 1 Euro oder hin und wieder mal bis zu +/- 2,50 Euro sind überall dort, wo viel mit Bargeld kassiert wird, relativ normal.
Kassendifferenzen von +/- 10 Euro oder noch größere Summen entsprechen jedenfalls nicht mehr dem "individuellen Leistungsvermögen" und stellen somit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die vollkommen rechtmäßig eine schriftliche Abmahnung zur Folge haben kann. So entschied es zumindest am 26. März 2004 das Landesarbeitsgericht Berlin. (6 Sa 2490/03)

BILD auf dem Einkaufszettel

Im Laden habe ich einen kleinen Einkaufszettel gefunden. Dass sich jemand ausgerechnet die BILD mit auf den Zettel schreibt... Tztz... :-)


Nicht stornierbar

Unmittelbar nachdem ich telefonisch meine letzte Getränkebestellung durchgegeben hatte, bekam ich einen Rückruf von der Mitarbeiterin dieses Lieferanten: Sie hätte versehentlich 20 Kisten einer bestimmten Biersorte mit in meinen Auftrag eingegeben und ich solle dem Fahrer, wenn die Ware geliefert wird, diese 20 Kisten einfach wieder mitgeben.

Ihr denkt jetzt bestimmt das Gleiche wie ich in dem Moment: "Löschen Sie doch einfach die 20 Kisten wieder aus dem Auftrag. Ist doch einfacher, als erst eine halbe Europalette Ware zu mir und dann wieder zu Ihnen zurück zu fahren."

(Abgesehen von der unnötigen Arbeit und den Treibstoffkosten bekommen die Fahrer des Getränkelieferanten pro gefahrene Kiste einen Zuschlag zum Grundgehalt. Man würde also gleich mehrfach sparen.)

Angeblich sei es duch die Warenwirtschaft innerhalb des Großlagers einfacher, die Ware erst zum Kunden und dann wieder zurück zu fahren, als die 20 Bierkisten einfach gar nicht anzufassen. Ziemlich blödes System, finde ich.

Die Kisten habe ich übrigens nicht zurückgeschickt. Verkaufen werde ich sie bestimmt noch. Ich habe nämlich gar keine Lust, hinter der Gutschrift für das Bier hinterherzurennen.

Und wer weiß... Vielleicht liegt's ja gar nicht am Warenwirtschaftssystem, sondern es wird lediglich darauf spekuliert, dass noch mehr Kunden die Ware behalten. Für die Extraportion Maibockumsatz. :-)