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Werbung für Einkaufswagenwerbung

Gerade eben hat einer "Media-Agentur" angerufen und wollte mir Werbung an Einkaufswagen schmackhaft machen. Kleine Tafeln, auf denen z.B. örtliche Handwerksbetriebe, Apotheken etc. Werbung schalten.

Ich bekäme dafür 18 Euro pro Jahr und Einkaufswagen. Da muß ich nochmal abwägen, ob mir die Werbung das Geld wert ist. Ich habe um Bedenkzeit bis Mitte Januar gebeten. Momentan ist einfach nicht die Ruhe, um darüber nachzudenken...

Nivea Massagedusche

Dieses Duschgel mit dem Massagekopf ist zumindest bei mir im Laden nicht wirklich ein Renner. Vermutlich, weil die Originalflasche relativ teuer ist. Oder es haben noch mehr Leute das gleiche erlebt wie ich.:

Als das Produkt gerade eingeführt wurde, war ich bei einem guten Freund und mußte auf ihn warten. Ich saß bei ihm im Wohnzimmer und sah mir das laufende Fernsehprgramm um. Dabei begnügte ich mich damit, mir die eingestellte Sendung anzusehen.

Nun...

Es lief "Big Brother" und eine junge Frau im Bikini stand unter der Dusche und hat sich (mindestens) eine Viertelstunde demonstrativ mit dem Massagekopf eingeseift. Diese Szene war so schlecht und noch viel langweiliger und das Beiersdorf-Sponsoring war so eindeutig zu erkennen, dass man alternativ auch gleich eine bildschirmfüllende Texteinblendung hätte zeigen können...

Naja, wie auch immer: An diese Szene erinnere ich mich eigentlich immer, wenn ich diesen Artikel hier im Regal sehe und zumindest für mich ist's keine positive Erinnerung... :-)


Eiertanz

Anfang des Jahres berichtete ich ja schon einmal über die Hühnereier-Verordnung und die darin stehenden, etwas kuriosen Regelungen.

Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:
Eier der Klasse A dürfen weder haltbar gemacht noch in Räumen oder Anlagen mit einer künstlich unter +5 Grad Celsius gehaltenen Temperatur gekühlt werden. Die Eier gelten jedoch nicht als gekühlt, wenn sie während maximal 24-stündiger Beförderung oder in Verkaufsräumen des Einzelhandels oder in den daran angrenzenden Nebenräumen bei einer Temperatur von unter +5 Grad Celsius aufbewahrt worden sind, sofern in diesen Nebenräumen nicht mehr Eier gelagert werden, als während dreier Tage für den Einzelhandelsverkauf in den genannten Verkaufsräumen erforderlich sind.
Im Klartext:

Eier dürfen nicht in die Kühlung.
Zumindest nicht vom 1. bis 18. Tag ab dem Legedatum.

Danach, also zehn Tage vor Ablauf des MHD, müssen sie, wenn sie weiterhin verkauft werden sollen, in die Kühlung.

Allerdings: Nach weiteren drei Tagen, also sieben Tage vor MHD-Ablauf dürfen sie (wie ich auch schon am 9. Januar schrieb) nicht mehr an den Verbraucher abgegeben und müssen aus den Verkaufsräumen entfernt werden!

Ein Sinn ist in der Regelung nicht zu erkennen...

(Diese Regelungen gelten für den Handel. Ob man bei sich zu Hause die Eier im Kühlschrank oder hinter dem Fernseher lagert, ist dem gesetzgeber völlig egal... :-) )

Buntentorsteinweg- Stillstände und Leerstände

Wenn man sich die Geschäfte im Buntentorsteinweg in der Bremer Neustadt so anschaut, hat man auf einem kurzen Fußweg fast mehr Leerstände als erfolgreich laufende Betriebe, Kultur und Initiativen. Ein leeres oder abgeklebtes Schaufenster nach dem anderen, direkt gespenstisch! Gerade jetzt sollte es mehr Unternehmensgründer geben – ein Potenzial, das die Stadt dringend braucht.
Sogar Traditionsunternehmen wie das Modehaus Brüggemann, das sich Oktober 2005 noch an den Neustädter Freimarktsaktionen beteiligt hat, ist inzwischen geschlossen.
Offenbar ist die Politik aber auch nicht daran interessiert, irgend etwas daran zu ändern!
Obwohl offiziell "Wachsen statt schrumpfen" die Strategie des Senats lautet.

Am 23.11.06 ging uns folgende Presseerklärung des WIR Neustadt zu, mit der Bitte um Veröffentlichung.

Ok :-) "Buntentorsteinweg- Stillstände und Leerstände" vollständig lesen