Ein Kunde wollte diese leere Red-Bull-Dose bei uns als Leergut abgeben. Hätte ich sie annehmen
müssen oder nicht?
Was zum Geier soll "Can Back" sein? Die Antwort findet sich schnell: Auf
www.canback.de finden sich alle Informationen über das von der
Übermorgen Getränke-Trendprodukte-Vertriebsges.m.b.H. selbsternannte Pfandsystem.
Laut Information der
dpg ist der auf den Aufkleber aufgedruckte Strichcode allerdings nicht bei der dpg registriert. Dies bedeutet, dass ein Händler, der die Dose gutgläubig annimmt und zu einer zentralen Clearingstelle (wie z.B. in meinem Fall
Interseroh) schickt, das ausgezahlte Pfandgeld nicht erstattet bekommt. Aber wer weiss schon, dass er die Dose an die Übermorgen GmbH schicken muß? Und wer erstattet die Transportkosten? Wenn ein gutgläubiger Einzelhändler oder ein unwissender Mitarbeiter diese Dose annimmt und mit in den Behälter für die regulären Einweggebinde wirft, ist ein Verlust entstanden, da keine Gutschrift erfolgen wird.
Bei "Can Back" handelt es sich dennoch nicht um eine sogenannte Insellösung. Der Kunde kauft die Dose und muß sie laut Gesetz überall wieder abgeben können. Von den Abläufen im Hintergrund ("Clearing") bekommt der Kunde nichts mit und darum ist "Can Back" auch eben keine illegale Insellösung. Das Problem und die Kosten der Gutschriften stellen sich dann zwar den Händlern, aber die wurden bislang in der gesamten Thematik rund ums Einwegpfand ja sowieso noch nie gefragt.
Uns wurden immer nur Arbeit und Kosten aufgezwungen, vor denen sich Regierung und Getränkehersteller gedrückt haben.