Robby Bubble nennt sich selber "Kinderpartygetränk" und wird von Kunden auch oft als "Kindersekt" bezeichnet.
Das Getränk gibt es schon seit etlichen Jahren und war ursprünglich ein mit Kohlensäure versetztes Fruchtsaftgetränk, dass in einer Sektflasche daherkam.
Anfang 2003 kam das Einwegpfand auf. Um einer Bepfandung aus dem Weg zu gehen, wurde bei Robby Bubble die Kohlensäure weggelassen. Damit machte er zwar seinem Namen keine Ehre mehr, aber dafür konnten die Kunden weiterhin zugreifen ohne sich über die Rückgabe der Flaschen Gedanken machen zu müssen.
Mit der seit dem 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Pfandverordnung sind im Grunde alle kohlensäurefreien Getränke mit einem Fruchtgehalt von unter 50% pfandpflichtig - so jetzt endlich auch Robby Bubble. Aber da gibt es ja noch eine kleine Lücke:
Zum zweiten Mal wird aufgrund des Einwegpfandes die Rezeptur des Getränkes geändert. Nun wurde der Zucker gegen Süßstoff ausgetauscht und auf dem Flaschenetikett prangt der Text, dass es sich um ein
diätetisches Produkt zur speziellen Ernährung bei Diabetes Mellitus handelt. Damit ist es wieder von der Pfandpflicht ausgenommen.
Nicht, dass ich das Gesöff auch nur annähernd lecker finde - aber ich finde den Weg, den sie sich durch die Lücken der Pfandregelung geschlagen haben, indem das Produkt generell verändert wurde, faszinierend.