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Einbruchalarm

Unsere Wach- und Schließgesellschaft hat mich gerade angerufen: Im Markt in Achim gab es einen Einbruchalarm, etwa 10 Minuten, nachdem meine Mitarbeiter den Laden abgeschlossen haben.
Von hier aus habe ich jetzt keine Chance, da auf die Schnelle hinzukommen. Tanja fährt nun zurück und wird sich die Sache ansehen. Die Polizei ist bereits vor Ort.

Ich bin mal gespannt, aber ich glaube nicht, daß sie ins Blog wollten.

Garantie, Gewährleistung und ein Router

Vor rund 1,5 Jahren kaufte ich bei Media Markt einen neuen Laptop mitsamt W-LAN-Zubehör: Ein Router/Access-Point und eine PCMCIA-Karte für den Rechner. Vor einigen Wochen hat der Access-Point im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" das Zeitliche gesegnet. Ich suchte auch gleich den Kaufbeleg aus dem Ordner und brachte das offenbar defekte Gerät zurück zum Media Markt.
Rund zwei Wochen, nachdem das Teil eingeschickt wurde, bekam ich die Info, daß es irreparabel sei und dem Kunden (also mir) eine Gutschrift ausgestellt werden sollte. So bekam ich im Service-Center einen Beleg, auf dem stand, daß mir ein "gleichwertiges Ersatzgerät" ausgehändigt werden soll. Ganz naiv optimistisch ging ich in den Media Markt und suchte mir einen schönen Router aus. Mein alter kostete ursprünglich 129,- Euro und ich dachte mir, daß ich mit einem Gerät für 69,- Euro ("Das beste, was wir hier haben...") gut bedient sei, ohne dem Geschäft großartige Verluste zu bereiten. Idealerweise hätte ich natürlich das gleiche Modell wieder genommen - aber der wurde inzwischen ausgelistet und war nicht mehr verfügbar.
Der Verkäufer erzählte mir noch etwas davon, daß mein altes Gerät inzwischen im Preis gesenkt wurde, so daß die Gutschrift etwas kleiner ausfallen würde. Das war mir natürlich völlig egal, denn ich wollte ja nur mein Netzwerk wieder zum laufen bringen. An der Kasse dann die große Überraschung: Statt, daß mir noch 29,- Euro ausgezahlt wurden, sollte ich noch 40,- Euro dazuzahlen.
Es fiel mir schwer, mich zu beherrschen. Sehr schwer. Ich hatte da also ein defektes Gerät, für das ich vor nicht einmal 2 Jahren 129 Euro bezahlt habe und sollte noch 40 Euro dazuzahlen, um ein Austauschgerät zu bekommen, das bei Media Markt für 69 Euro verkauft wird.

Der Geschäftsführer der MM-Filiale erzählte mir, daß das alles rechtens sei und daß der Verkaufspreis "meines" Gerätes zuletzt bei 29 Euro lag. Und diese Summe dürften sie nur gutschreiben, weil ihr Großhändler (Ingram Micro) ebenfalls nur diesen Betrag erstatten würde.

Das klang für mich alles sehr seltsam und vor allem nach dreister Abzocke und so begann ich, mich genauer mit dem bestehenden Recht zu beschäftigen. Und das sieht so aus:
Auf jedes Gerät gibt es eine Gewährleistung von 2 Jahren, für die der Verkäufer verantwortlich ist. Allerdings gilt dies nur im ersten halben Jahr beinahe uneingeschränkt. In den restlichen 18 Monaten muß der Käufer beweisen, daß das Gerät schon beim Kauf mit dem Mangel behaftet war - ein Beweis, der nur durch einen Sachverständigen erbracht werden kann und sich bei kleineren Anschaffungen im Wert von bis zu einigen hundert Euro folglich nicht lohnt.

Unabhängig von der Gewährleistung gibt es oftmals vom Hersteller noch zusätzlich eine Garantie. Diese Garantie kann unterschiedlich aussehen und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Im meinem Fall, es handelt sich dabei übrigens um die Firma D-Link, sieht es so aus, daß ich zwei Jahre lang ohne weitere Diskussion ein Austauschgerät bekommen hätte! Mehr wollte ich ja von Anfang an nicht.
Es folgten allerdings ein paar neue Probleme: Um den Router zu tauschen, hätte ich ihn einschicken müssen. Media-Markt konnte mir meinen defekten allerdings nicht zurückgeben, da der sich "irgendwo" bei Ingram Micro befand.

Ein paar Telefonate später hatte ich dann den Abteilungsleiter bei Media Markt erst davon überzeugt, daß ich Anspruch auf das gleiche Gerät hätte und ihn dann noch dazu gebracht, mir aus einer anderen Filiale eines zu besorgen (es gab in allen Media-Markt-Filialen hier im Norden gerade noch ein knappes Dutzend der Geräte) und mir dann noch per Post nach Hause zu schicken.

Abschließend stelle ich fest, daß Media Markt sich zwar rechtlich absolut richtig verhalten hat, man die ganze Situation aber mit etwas mehr Kulanz und Entgegenkommen deutlich unkomplizierter und mit einem positiven Eindruck hätte lösen können!

Wenn ich noch einmal ein Problem mit einem Gerät habe, werde ich mich jedenfalls zukünftig zuerst ausführlich über die Garantieleistungen des Herstellers informieren, bevor ich den Weg über die Gewährleistung wähle.

Und auch heute wieder Faxwerbung

Leider erschließt sich mir so gar nicht, was die mir überhaupt verkaufen wollen...

Viel Text auf der Seite, der durch die unruhige Anordnung und verschiedene Schriftgrößen und -Arten gar nicht zum kompletten Durchlesen motiviert.
Das ganze Schreiben ist sehr persönlich verfaßt. "Sehr geehrter Herr Harste", steht dort und "Schnappen Sie sich jetzt noch schnell einen akademischen Titel mit hoher Anerkennung, dessen Wert von Jahr zu Jahr wächst..."

Mein Selbstbewußtsein ist glücklicherweise groß genug, um auch ohne einen erkauften "Dr. h.c." zurechtzukommen. Außerdem: Welcher akademische Titel gewinnt denn im Laufe der Zeit an Wert?

So ein Quark. --> Ablage rund.

Handelsregisterauszug

An das Amtsgericht Bremen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte übersenden Sie mir eine unbeglaubigte Kopie
des folgenden Handelsregistereintrags:

Neustädter Frischmarkt e.K.
HRA-22218

Der Ausdruck kostet übrigens zehn Euro.
Leider eine notwendige Investition, um die Zweigniederlassung bei der Stadt Achim als Gewerbe anzumelden.

Foto mit'm Bürgermeister von Achim

Am Samstag war im Achimer Kreisblatt ein großes Foto mit ausführlicher Bildunterschrift zu finden.
Ursprünglich hieß es zwar seitens der Reporterin, daß der Artikel "mangels gewerblicher Eröffnungsanzeige in entsprechender Größe" (sprich: groß!) leider nicht sehr umfangreich ausfallen kann, aber so bin ich doch auch schon wunderbar zufrieden... :-)