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Die Verhandlung

Mitte 2001 habe ich eine Mitarbeiterin eingestellt, die ein Fall für das "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" (JuSoPro) war. Durch dieses "Sofortprogramm" wurde das Beschäftigungsverhältnis in den ersten Monaten (in diesem Fall sechs) derart gefördert, daß das Arbeitsamt 50% Lohnzuschuß zahlte.
Sowohl das Beschäftigungsverhältnis als auch die Förderung sollten am 28. Mai 2001 beginnen. Vereinbart war eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Während der Antrag bearbeitet wurde stellte die Mitarbeiterin fest, daß ihr 40 Stunden pro Woche zu viel sind und sie deswegen ihre Arbeitszeit lieber auf 30 Stunden verringern möchte.
Natürlich war ich bemüht, ihrem Wunsch möglichst problemlos entgegenzukommen. Um den Förderzeitraum und die damit zusammenhängenden Gehaltsabrechnungen möglichst unberührt zu lassen beschloß ich, die Mitarbeiterin offiziell ab 1. Mai rückdatiert einzustellen, um in diesem Monat alle in den ersten Wochen angefallenen "Überstunden", die über die 30h/Woche hinausgingen, ordentlich abzurechnen.
Nach telefonischer Absprache mit einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes war diese Vorgehensweise völlig okay und würde die Förderung in keiner Weise beeinträchtigen. Es ist zwar so, daß das Arbeitsverhältnis ausdrücklich nicht vor der Antragstellung beginnen darf, aber das wäre ja auf Grund der Rückdatierung des Arbeitsvertrages nur auf dem Papier der Fall. Von genau der Frau, die mir dies telefonisch bestätigte, hatte ich natürlich nicht den Namen aufgeschrieben.
Es kam so, wie es kommen mußte: Das Arbeitsamt verweigerte die Zahlung der Fördergelder, da "das Beschäftigungsverhältnis vor Antragstellung aufgenommen wurde". Die einzige Zeugin, nämlich die Arbeitnehmerin selber, hatte übrigens inzwischen gekündigt - und zwar auf eine Art und Weise, wie sie heutzutage offensichtlich recht gängig sein soll (das bestätigte mir heute sogar der Richter): Sie erschien von einem Tag auf den nächsten nicht mehr am Arbeitsplatz und war auch über Monate nicht mehr zu erreichen - weder telefonisch noch an der uns bekannten Anschrift. So hatte ich leider nicht die Chance, gegenüber des Arbeitsamtes zu bestätigen, daß diese Mitarbeiterin nicht vor dem Antrag auf Förderung bei mir angefangen hat.
Nach vielen verstrichenen Fristen und erfolglosen Erklärungsversuchen meinerseits ist mir meine ehemalige Angestellte zufällig wieder über den Weg gelaufen und hat mir quittiert, daß der Sachverhalt tatsächlich so war, wie ich ihn stets schilderte - doch leider zu spät. Inzwischen mußte ich Klage erheben - und danach habe ich viele Monate in dieser Sache nichts mehr vom Arbeitsamt gehört. Inzwischen klagte ich nicht mehr gegen das "Arbeitsamt" sondern die "Bundesagentur für Arbeit".
Am 27. Mai 2005 war es dann so weit: Ich bekam die Ladung vom Sozialgericht Bremen zur heute stattgefundenen mündlichen Verhandlung in der Sache Björn Harste ./. Bundesagentur für Arbeit. Es ist schon ein komisches Gefühl, ganz alleine gegen so eine Institution zu klagen und so bin ich heute zwar gut vorbereitet aber mit sehr gemischten Gefühlen zu dieser Verhandlung gegangen.
Der Richter trug den Sachverhalt aus seinen Unterlagen exakt so vor, wie es sich zugetragen hatte. Nach einigen Erklärungen zu meiner Vorgehensweise und einigen Details der Angelegenheit verkündete er:

1. Ich muß die Belege darüber einreichen, daß die Mitarbeiterin bei der Sozialversicherung angemeldet war.
2. Die Bundesagentur hat knapp 1800,- Euro an mich zu zahlen.
3. Die Verhandlung ist beendet.

:laola:

Und das alles ohne Anwalt. ;-)

Safrankauf

Eine Kundin suchte Safran. Habe ich natürlich da, allerdings nur die gemahlene Version.

Da bei diesem weltweit teuersten Gewürz immer wieder versucht wird, zu betrügen (z.B. durch strecken), wird sehr oft ausdrücklich davon abgeraten, gemahlenen Safran zu kaufen. Ich glaube allerdings nicht, daß eine Firma Ostmann sowas tut - aber dennoch habe ich der Kundin gegenüber dieses Argument gegen den gemahlenen Safran lieber nicht erwähnt.

Prinzipiell scheint es aber egal zu sein, ob man Safran gemahlen oder in Fäden verwendet.

Bewerbung oder Verarschung?

Da kam eine Bewerbung komische Sache per Post:

Der Umschlag:
DIN-Lang, die Anschrift wurde handschriftlich eingetragen. Wäre wenigstens das Schriftbild ordentlich und die Zeilen gerade, hätte ich nichts gesagt.

Das Anschreiben:
Ein sehr schief (mutwillig?) gefalteter Wickelfalz. Dazu noch so, daß der Briefkopf nicht nach oben zeigt, sondern "eingewickelt" ist. Unabhängig davon ist das Papier auch noch schräg durch den Tintenstrahldrucker gelaufen. Der Drucker verrät sich dadurch, daß es beim Falten des Bogens durch die noch feuchte Tinte gespiegelte Abdrücke auf dem Anschreiben gab.

Der Text:
26. Mai 2005
Das ist schon ein bißchen her. Außerdem: Richtig schreibt sich die Datumsangabe mit der Nennung des Ortes in der Form "Ort, 26. Mai 2005".

"Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Verkäuferin."
Das ist so weit okay. Kann einem ja niemand verbieten, sich auf gut Glück irgendwo zu bewerben.

"...habe ich Ihre Stellenanzeige im Internet gelesen..."
Schon wieder jemand, der diese Stellenanzeige gelesen hat. WO?!? Ich habe keine geschrieben. Wenn jemand mal derartiges findet: Bitte melden!

"...bei Ihnen als Verkäuferin bewerben."
Was denn nun? Als Auszubildende oder gleich als Verkäuferin? Okay, eine kleine Unaufmerksamkeit, die man verzeihen kann.

Es folgen drei Absätze voller Lehrbuch-Standard-Blabla von dem ich definitiv nicht annehme, daß die Autorin des Briefes diese auch tatsächlich selber verfaßt hat. Den schwafeligen Inhalt ("Anforderungen entsprechen... teamorientiert... ausgiebig informiert... mehrere Praktika bestätigen mir die Wahl für den Beruf der Verkäuferin... rhabarber... palaver...") habe ich gelesen - und ignoriert.

Die "Unterschrift" wurde ebenfalls mit ausgedruckt. Wenigstens an dieser Stelle hätte der Gebrauch eines Tintenstiftes eine kleine persönliche Note eingebracht.

"Anlagen:
Lebenslauf mit Lichtbild
letztes Zeugnis (Kopie)"
Such, such... kram, wühl... Wo? Auf dem Postweg verloren gegangen? Vergessen? Nicht da.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese "Bewerbung" wirklich ernst gemeint ist oder ob das nur eine "Pflichtnummer" für die Bundesagentur für Arbeit war. Ein Armutszeugnis auf jeden Fall.
Natürlich wird es eine Absage geben. Die wird aber einen recht gepfefferten Inhalt haben. Aber dazu brauche ich bißchen Ruhe. Zu gegebener Zeit werde ich darüber berichten.

Gerichtstermin

Kleine Vorwarnung: Auf Grund eines Gerichtstermins, der mir heute mittag bevorsteht und für den ich mich intensiv vorbereiten muß, könnte es zu zu einer verringerten Anzahl an Blogeinträgen kommen.

Details zu dem Fall gibt es nach der Verhandlung.