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Rechnung für die Tiefkühlschränke

Heute kam vom Kälteanlagen-Meister die Rechnung für Tiefkühlschränke und deren Installation. Unten drunter steht zwar "Zahlbar sofort ohne Abzug", aber auf eine kleine Verhandlung mit mir wird er sich wohl schon noch einlassen müssen:
Durch die anfangs unoptimal eingestellten Abtauzeiten sind die Schränke nämlich vereist (Ähnlichkeiten mit nicht mehr existierenden Tiefkühltruhen sind rein zufällig... :-| ) und haben nicht mehr richtig gekühlt. Dadurch ist Ware im Verkaufswert von rund 400,- Euro an- und aufgetaut, die seit dem in Kisten verpackt im Kühlraum steht und darauf wartet, irgendwie bezahlt zu werden. Den Schuh ziehe ich mir nämlich nicht an.

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Kommentare

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Lurker am :

Zahlbar sofort ohne Abzug? Ist sowas üblich? Der einzige Grund für eine sofortige Zahlung wäre SKonto, ansonsten auch gerne ein paar Wochen später.

Alix am :

Du zahlst, wenn er Dir die angetaute Ware für 400 €uro abkauft.
Dann brauchst Du sie nicht entsorgen ;-)

Lurker am :

Interessiert das irgendwen, was er nach Vertragsschluss auf seine Rechnungen schreibt? Juristisch gesehen jedenfalls nicht...

Abgesehen davon klingt das für mich - ohne natürlich den vollen Sachverhalt zu kennen - so, als dürfe sich der Meister auf eine um 400 € gekürzte Rechnung einstellen. So viel schuldet er nämlich wohl an Schadensersatz - das ganze flott aufgerechnet und den Rest bezahlt. Wenn er Lust hat, kann er ja dagegen klagen.. (und muß dann sein Verschulden am Schaden widerlegen, die Schadenshöhe qualifiziert bestreiten oder entsprechende (gültige) AGB vorweisen, die Aufrechnungen verbieten).

sdf am :

naja, eigentlich gerecht wäre natürlich nicht der abzug des VERKAUFSwertes, sondern der EINKAUFSwert. schließlich kann Björn die Ware ohne Probleme wieder zum einkaufswert nachbestellen.

Uwe Keim am :

"Zahlbar sofort ohne Abzug" ist genau so unverbindlich wie "Mit freundlichen Grüßen".

Wir schreiben immer darunter "Bitte zahlen Sie sofort ohne Abzüge". Das ist eine Handlungsaufforderung. Der andere Spruche ist nur eine Hypothese.

Konstantin am :

Nö, zahlbar sofort und ohne Abzug ist geltendes Recht. Man schaue nur mal ins BGB. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Schuldner seine Leistung sofort zu erbringen.

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