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Bömo-Ex

Aus einem privaten Gespräch heraus musste ich an eine alte Geschichte hier im Blog denken. Im Jahr 2006 gab es mal ein Problem mit einem Lieferanten von tiefgefrorenen, vegetarischen Bio-Bratlingen. Die Begegnung mit der Firma war in jeglicher Hinsicht alles andere als positiv. Dachten sich wohl auch andere Leute, wenngleich Bömo danach noch einige Jahre durchgehalten hat:
HRB 8089: bömo Bio-Frost Gourmet GmbH, Witten, Piusstr. 7, 58454 Witten. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

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Kommentare

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Schakaline am :

Seltsames verqueres deutsches Recht, in dem eine GmbH(!) plötzlich familienrechtlich(!) gelöscht werden kann. Das verstehen auch wieder nur Anwälte... :-O

NeugierigEr am :

Die GmbH wird nicht familienrechtlich gelöscht, sondern nach der hier maßgeblichen Verfahrensordnung für die freiwillige Gerichtsbarkeit, die im FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) geregelt ist.

Das Familienrecht selbst ist im BGB geregelt.

Schakaline am :

Also liege ich mit meinem "das verstehen auch nur Anwälte" absolut korrekt. :-D

nogger am :

Das Gesetz ist nicht nur für Familienrecht sondern auch für die sog. "freiwillige Gerichtsbarkeit".

Ich bins am :

"Vermögenslosigkeit" ist ein schönes Synonym für "Pleite" oder halt "Konkurs" xD

SW am :

@Schakaline:

Nee, das verstehen nicht nur Anwälte, wenn man mal einen weiteren Blick auf den Namen des FamFG wirft:

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Dieser Themenblock "Freiwillige Gerichtsbarkeit" enthält u.a. auch Registersachen, z.B. FIRMEN-Register, im Buch 5...

Meine nichtanwaltliche Vermutung: Bei Familiengerichtsbarkeit geht es auch häufig um Register-Dinge, z.B. Familienstand, Elternschaft etc., die ja alle fein säuberlich registriert werden in unserem Land, daher hat man das zusammengefaßt.

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