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Bußgeld für Ladendiebe?

Ich wurde in den letzten Tagen mehrfach darauf aufmerksam gemacht und um meine Meinung dazu gebeten, über die ich nun seit rund zwei Wochen nachgedacht habe:
"Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD in Schleswig-Holstein und Bundes-Vize forderte heute, dass gegen Ladendiebe nicht mehr strafrechtlich ermittelt werden solle, sondern nur noch ein Bußgeld verhängt werden."
Kurz: Da bin ich absolut dagegen.

Sicherlich ist der Gedanke, die Gerichte zu entlasten und so mehr Kapazitäten für die Bearbeitung von z.B. Kapitalverbrechen zu schaffen, nicht ganz falsch. Allerdings finde ich, dass auch fremdes Eigentum einen reellen Schutz verdient hat und Leute, die sich daran vergehen, entsprechend bestraft werden müssen. Wenn es nur noch ein Bußgeld ist (wobei das natürlich je nach Höhe auch böse empfindlich sein kann), könnte der Eindruck erweckt werden, dass man sich einfach von der Tat freikaufen kann.

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Kommentare

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Madner Kami am :

Wäre das trotz der genannten Nachteile nicht trotzdem besser als die gegenwärtige Situation, wo in der überwältigenden Mehrzahl der angezeigten Fälle, ein großes, dickes, "EINGESTELLT WEGEN GERINGFÜGIGKEIT" auf die Akte gestempelt wird und genau garnichts passiert?

Klar wäre die ideale Lösung diejenige, wo es genug Richter gibt, um alle Fälle zeitnah abzuhandeln, aber bis dieser Zustand erreicht ist (LOL) wäre das doch besser als nix, oder?

Andreas am :

Hallo,

Zur Verhältnismäßigkeit:

Zu schnelles Autofahren ist (wenn man es nicht maßlos übertreibt) eine Ordnungswidrigkeit. Jedes Jahr sterben alleine in Deutschland ungefähr 3.300 Menschen im Straßenverkehr, dazu zahlreiche Verletzte. Die meisten durch zu schnelles Fahren.

Ich finde Ladendiebstahl weniger schlimm, denn dadurch stirbt niemand. In Ordnung oder gar harmlos ist Ladendiebstahl natürlich nicht.

Insoweit erscheint es mir nicht plausibel, dass etwas besonders gefährliches nur eine Ordnungswidrigkeit und etwas nicht so gefährliches eine Straftat sein soll.

Der entscheidende Punkt ist doch, dass Ladendiebstähle verhindert werden müssen.

Grüße
Andreas
:-O

matthiasausk am :

Der Vergleich ist nicht gut.

Solange beim Zuschnellfahren niemand geschädigt wird, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Wird jemand geschädigt, liegt man sofort bei einer Straftat - nein, nicht das Schnellfahren an sich ist die Straftat sondern das Schädigen.

Und beim Ladendiebstahl wird auch jemand geschädigt.

Problem ist, daß weder die Strafen noch die Bußgelder die überwiegende Zahl der Ladendiebe in irgendeiner Form beeindrucken dürften.

Klodeckel am :

Was Stegner da vorschlägt, ist nichts anderes als die Kapitulation der Justiz vor der steigenden Zahl an Ladendiebstählen.

Es wäre außerdem eine Einladung an all diejenigen, die das Risiko, "kriminell zu werden", bisher noch abgeschreckt hat. Wenn allerdings nur noch ein Bußgeld droht, würde es sich wohl so mancher überlegen, demnächst auch mal ein paar Dinge einzustecken.

Bei vielen Discountern ohne Kameraüberwachung, ohne Diebstahlsicherungsanlagen und mit ganz wenig Personal ist das Risiko, beim Klauen erwischt zu werden, nämlich minimal. Ohne Abschreckung durch Strafen (die zumindest theretisch noch vollzogen werden) fällt eine ganz wichtige Hemmschwelle. In Folge dessen würde die Zahl der Ladendiebstähle rapide ansteigen.

sarc am :

Aber ist nicht aktuell die Alternative, dass das eh fallengelassen wird und effektiv gar nix passiert? Wenn dann eher ein saftiges Bußgeld fällig wird, das bei Wiederholungstätern noch saftiger ansteigt, würds vielleicht ja helfen. Muss dann halt hoch genug sein dass es sich nicht doch rentiert.

Jens Bonn am :

Vielleicht eine entsprechende Kombination. Strafanzeigen werden ja oft eingestellt.

Vielleicht eher so wie beim ÖPNV - erwischt - Bußgeld - nochmal erwischt - vielleicht ein höheres Bußgeld - danach dann Strafanzeige weil unbelehrbar - und dann aber vom Strafmaß her direkt richtig - sehr hohe Geldstrafe bis Haftstrafe. Eventuelle Bearbeitungsgebühren in den Läden bleiben davon unberührt.

gerrit am :

Die Ess-Peh-Deh sollte sich in einem Aufwasch um die Abschaffung der 5 %-Hürde kümmern. Könnte ansonsten eng werden, mit dem erneuten Einzug ins Parlament...

Georg am :

Die sollten lieber für solche Fälle Schnellgerichte einführen,Dieb erwischt,rein in den Streifenwagen,ab zum Gericht,Verhandlung,Urteil(kein Dududu)und aus die Maus.Sollen sie diese Typen einfach in einem Orangen Overall die Strassen und Parkanlagen reinigen lassen,dann hat die Gemeinschaft wenigstens auch was davon .........

Jay am :

Ich stimme dir zu, der Vorschlag ist absurd! Strafe muss sein, auch bei kleineren Straftaten.

Allerdings ist alles relativ. Wenn das "Bußgeld" ordentlich hoch ist... So in der Größenordnung von 30 Tagessätzen = einem Monatslohn, wenn man pleite ist 30 Tage Haft. Was aber nicht passieren wird...

Härte und schnelle Urteile! Etwas anderes kann nicht helfen, jedenfalls nicht bei Wiederholungstätern.

Theo am :

Was ist mit den Leuten die eh nix aufm Lappen haben? Gehen die dann gänzlich straffrei aus?

Klaus am :

Vermutlich. Entweder dann privatinsolvenz (wenn sie die nicht eh schon am Hacken haben) oder vielleicht ersatzweise Knast.

Dennoch sollte das ganze Vereinfacht werden, damit ein Ladendieb nicht erst nach mehreren Wochen mal vor Gericht muss. Also pauschal Strafbefehl je nach Wert des Diebstahls über 5-30 Tagessätze, ersatzweise Knast für die entsprechende Zeit.
Beim dritten Strafbefehl dieser Art gehts dann vor den Kadi.

Raoul am :

Na, wenn du der Staatskasse oder der GEZ (die diesen Namen tatsächlich nicht mehr trägt) Geld schuldest, kommt Ordnungshaft (die tatsächlich aber nicht diesen Namen trägt) - wenn du einer Privatperson Geld schuldest, dann passiert im Regelfall (der diesen Namen regelmäßig trägt) gar nix.

Klaus am :

Was wäre denn mit einer Lösung, wie beim Schwarzfahren?

Üblicherweise, zahlt man 40 Euro, wiewohl auch das eine Form des Diebstahls, genauer Leistungserschleichung, ist. Aber jederzeit kann das Verkehrsunternehmen über das erhöhte Entgeld hinaus eine Anzeige erstatten und die Strafverfolgung betreiben.

Kann man nicht eine ähnliche Lösung beim Ladendiebstahl angehen? Die Verbreitung beider Vergehen dürfte doch im vergleichbaren Rahmen liegen. Und wenn man als Ladenbesitzer dann mit dem Verkehrsunternehmen gleich steht und das "Bußgeld" auch noch kassieren darf, wäre doch auch ein tatsächlicher Ausgleich geschaffen, der weiter geht als irgendwelche Bewährungsstrafen bei der 400. Tat?

Sonstwer am :

Hast Du Dir überlegt, dass ein Bußgeld zumindest den Vorteil hat, dass die Bestrafung zeitnah, ohne Prozess erfolgt und es nicht zur Verfrahrenseinbstellung wegen "lohnt nicht" kommt?

Das ist zumindest für die von Dir beschriebenen Fälle der Beschaffungskriminalität wegen des doppelten Mittelentzugs (keine Beute + Bußgeld) eher abschreckend.

Und bei Wiedeholungen ist irgendwann dann doch der Prozess in sicht - oder Erzwingungshaft für aufgelaufene Bußgelder, bzw. Absitzen statt Tagessätze.

Fabian am :

Ich weiß schon, warum ich FÜR eine freie, voluntaristische Marktwirtschaft bin, anstatt für einen korporatistischen Staat :x

StA am :

Die gehen, wenn sie es nicht abstottern etc. irgendwann in Ersatzfreiheitsstrafe. Und dann kostet es uns richtig viel Steuergelder.

Obige Überlegung scheitert schon daran, dass ich täglich allerlei Strafbefehle wg. Diebstahl erlasse. Wenn alle Ladendiebe "richtig" verurteilt werden sollten, gerne, schickt mehr Personal in die Gerichte, derzeit arbeite ich an den Schwarzfahrern.

Über die Wirkung von Strafen bei unserer aktuellen Bearbeitungsgeschwindigkeit möchte ich sowieso nicht nachdenken...

Also: Steuern rauf, Knäste baue, Leute wegsperren. Ich bin dafür.

Kommentator am :

Hmm, vergisst du dabei nicht, dass unbezahlte Bußgelder abgesessen werden müssen?
Und wenn ein angemessener Schadensersatz für deinen Aufwand drin wäre, würden dann nicht alle gewinnen?

Razool am :

@Theo Nein, da gibt es dann einen Haftbefehl mit allem Zipp und Zapp.

SØ am :

Ich denke schon, dass dieses leidige Thema neue Lösungsansätze benötigt. Anstatt bei jedem geklauten Kaugummi erst einmal die große Keule rauszuholen, um sie dann am Ende wieder einzupacken, stelle ich mir schnell verhängte Bußgelder wesentlich wirkungsvoller vor. Am besten mit steigender Preisintensität im Wiederholungsfall.

So kann man sich am Ende bei der strafrechtlichen Verfolgung auf die besonders renitenten Kandidaten konzentrieren, die dann ja schon aktiv bewiesen hätten, dass Geldstrafen bei ihnen nicht fruchten.

gerrit am :

Der eigentliche Skandal ist der Mangel an Rücktrittsforderungen an den Minister. Wenn Stegner irgend ein Bundestagshinterbänkler wäre, hätte das ja keiner bemerkt.

Christian H. am :

Diebstahl = Ordnungswidrigkeit klingt erstmal nicht so schlecht.
Diebstahl 1: 50 Euro,
Diebstahl 2: 500 Euro,
Diebstahl 3: 5.000 Euro usw. wäre eine einfache Lösung.
Das größte Problem ist aber nicht der einfache Ladendiebstahl, sondern die mangelnde Bereitschaft Ladendiebstähle aufzuklären auf Seiten der Geschäftsbetreiber.
Beobachtet man als Kunde einen Ladendiebstahl fühlt sich das Personal meist nicht in der Lage zu reagieren. Und die Warensicherungsanlagen sind auch ein schlechter Witz, wenn bei Auslösung nicht oder nur unzureichend reagiert wird.
Pfefferspray wird durch Berufsdiebe gegen unbewaffnete Ladendetektive eingesetzt, oder körperliche Gewalt angewendet.
Stichwort Ladendetektive: In allen mir bekannten Warenhäusern sind diese niemals ganztags bei einer Geschäftsfläche von x.000 m² und stets nur alleine unterwegs. Wie sollen da diebische Banden, die zu mehreren und unabhängig von einander agieren zu fangen sein?

Joe am :

Das ist Verfall aller guten Sitten.

Ich wäre bei zweifelsfreiem Diebstahl für pauschal 3 Monate Haft ohne Bewährung.

Mit körperlicher Arbeit.

Bin jetzt 54 Jahre alt und habe in meinem Leben noch nie etwas gestohlen. Und ich habe nicht viel Geld zur Verfügung.

Ich bins am :

3 Monate Haft ohne Bewährung für einen Ladendieb? Und im Gerichtssaal nebenan wird ein Kinderficker zu 6 Monaten Bewährung verurteilt und noch eins weiter freut sich der Schläger der jemanden fast umgebracht hat über seine 8 Monate Bewährung...

Geld > Leben?

Für einen 5 fachen Wiederholungstäter der nicht aus der Not heraus klaut mag das ok sein, aber nicht für das erste oder zweite mal. Verhältnissmäsigkeit sollte auch hier gewahrt bleiben.

pflaegermeister am :

Was ist an einer ausreichend hohen Geldstrafe denn schlechter als die bisherige Praxis?
Drück jedem Ladendieb 1000€ Geldbuße auf, das tut den meisten mehr weh, als evtl. einen Tag im Knast zu landen. Wenn sie die Strafe nicht bezahlen kümmert sich der Staat eh um die Begleichung und pfändet bzw. packt sie doch hinter Gitter.

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