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Einfach nicht mehr herkommen?

Auf deutsche-anwaltshotline.de habe ich folgenden Text gefunden:
"Ich befinde mich seit einer Woche in einen neuen Arbeitsverhältnis, möchte dieses jetzt beenden aber mein Arbeitgeber will mich nicht so einfach gehen lassen. Mein Problem ist das in den Arbeitsvertrag keine Probezeit Vereinbarung getroffen ist."
Dazu gäbe es eine ganz pragmatische Lösung, die ich selber schon mehrmals erlebt habe – sowohl während als auch nach der Probezeit: Einfach nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Noch offene Gehaltsforderungen kann man einklagen und im Zeugnis darf auch nichts Böses stehen. Was soll einem also im schlimmsten Fall passieren? Abmahnung und Kündigung? :-D

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Kommentare

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Linksinwiese am :

Tja, als Arbeitnehmer hat amn es da deutlich einfacher, aus Verträgen heraus zu kommen. Wenn man ohne Kündigungsfrist gehen will und einem der mögliche Bruch im Lebenslauf oder die dann später beginnende Zahlung des Arbeitsamtes egal sind, kann man jeden Job von Heut auf Morgen beenden.

Manchmal sollte man als Arbeitgeber die Möglichkeit haben, in solchen Fällen den Arbeitnehmer zu verklagen, entweder auf Erfüllung, auf Ersatz für die nicht geleistete Arbeitszeit oder auf die Kosten, die durch seinen Ausfall entstanden sind.

Arbeitgeber (und gerade kleine Selbständige) schauen da nämlich viel zu oft in die Röhre, weil ein Mitarbeiter plötzlich keine Lust mehr hat...

Bobaflex am :

Klar kannst du deine Angestellten auf Pflichterfüllung und Schadenersatz verklagen.
Ob man sich die Mühe macht steht auf einem anderen Blatt. Und nachdem der Prozess durch ist, wird es auch nur was mit Schadenersatz. Die Kündigungsfrist ist bis dahin in der Regel sicher durch.

Fun-Fact am Rande: Das ist einer der Gründe, warum Prostitution in DE nur halb legalisiert wurde. Sonst hätte der nette Herr Zuhälter seine Damen nämlich IN VOLLEM UMFANG zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung verdonnern können. Was das bedeuten würde ... das überlasse ich mal eurer Phantasie.

muhkuh am :

Also da hatte ich zum "Fun-Fact am Rande" noch gerne etwas Details...
was soll den "im vollen Umfang" erbracht werden?
Ich verstehs echt nicht?

Andreas am :

Dass er einen rechtlichen Anspruch darauf hätte dass eine Prostituierte bei Kündigung bis zum Ablauf der Frist noch mit Kunden Sex haben muss.

Ob das nun wirklich der Grund war sei mal dahin gestellt.

Jelena am :

Das ist, mit Verlaub, Quatsch!

Siehe § 888 ZPO, insbesondere Absatz 3

Klaus am :

Verträge sind einzuhalten. Wenn aber nun ein Arbeitnehmer sofort aufhören will, dann liegt das oft genug am Betrieb. Theoretisch würde er schadensersatzpflichtig. Der Arbeitgeber müsste einen Schaden nachweisen, der höher ist als der eingesparte Lohn, was kaum gelingt. Und macht der Arbeitgeber auf blöd, kommt halt der gelbe Zettel von Doc Holliday.

NetzBlogR am :

Kündigung zum Monatsende schreiben und plötzlich erkranken.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

nogger am :

Und was ist mit der Kündigungsfrist?

Engywuck am :

wenn nichts anderes vereinbart ist gilt §622(1) BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In diesem Fall (Mitte August) wäre das also zum 15.9. "Keine Probezeit" verlängert das grad mal um zwei Wochen. Wie gesagt: ohne gesonderte Vereinbarung (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag)

Die Frage ist eher: warum will jemand schon nach einer Woche wieder kündigen? (Und natürlich: wer schließt einen Arbeitsvertrag komplett ohne Probezeit ab?)

Thomas' am :

In meinem Arbeitsvertrag steht auch, dass ich eine Vertragsstrafe in dem Fall zu zahlen hätte.

"Vertragsstrafe

1. Nimmt der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis vorsätzlich oder fahrlässig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auf oder veranlasst er vorsätzlich oder fahrlässig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, so hat er dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.

2. Für den Fall des Nichtantritts der Arbeit beträgt die Vertragsstrafe das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bei Einhaltung der Mindestkündigungsfrist erhalten hätte."

Ich denke nicht, dass mein AG das durchsetzen würde, aber juristisch hätte er die Möglichkeit.

D.R.I am :

Den Passus habe ich auch. Das gemeine ist, dass die Strafe ein Brutto-Gehalt ist, ich aber ja nur das netto ausgezahlt kriege. Ein Monatsgehalt klingt ja überschaubar, aber ein Bruttogehalt sind grob anderthalb Nettogehälter und das ist dann doch eine Menge.

Witzigerweise steht in dem Vertrag nichts von einer arbeitgeberseitigen Vertragsstrafe drin.

Thomas' am :

Warum sollte sich ein Arbeitgeber selbst eine Vertragsstrafe aufbrummen? Das wäre ja reichlich dämlich.

Ist auch überflüssig, denn für Kündigungen, die gegen den Vertrag verstossen, hat man als Arbeitnehmer eh genügend Möglichkeiten der Entschädigung.

chena am :

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich asozial, einfach von heute auf morgen nicht mehr zu erscheinen.
Stellt euch bitte auch mal die andere Seite vor: Eure Kollegen rechnen mit euch. Und in den seltensten Fällen sind die Kollegen schuld, dass Laden xyz so mies ist, der Fisch stinkt doch meistens vom Kopf her.

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