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Ein ganz normaler Einklauf

· Leergut abgeben
· Katzenfutter kaufen
· Tüten Bonbons klauen

· Anzeige, Hausverbot

Alles ganz normal…

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Kommentare

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Johnny am :

Behälst Du den Leergutbetrag dann gleich ein als Anzahlung auf die Fangprämie oder ist das nicht erlaubt?

too am :

"Behälst" - Bildung bleibt in Deutschland Glückssache.

flo am :

Oh nein, er hat einen Schreibfehler gemacht, das ist der Untergang der westlichen Welt.

too am :

An einen Schreibfehler glaube ich kaum.

Nicht der Andere am :

Schraibm nach Gehöa

Ludewig am :

Nein, das ist kein ganz normaler Einkauf, Leergut hat man schließlich nicht jedesmal abzugeben. :-)

Nicht der Andere am :

War wohl doch kein normaler Einkauf. Zum einen hatte der Kunde vergessen, weitere, dafür ladenseitig bereitgestellte volle Flaschen und Kisten mit abzugeben. Zum weiteren hatte er es versehentlich unterlassen, mit dem Katzenfutter wie mit der Bonbontüte zu verfahren. Wenn man schon erwischt werden kann, dann darf's beim Erwischtwerden ruhig etwas mehr sein, sodaß es sich beim Nichterwischtweden umso mehr lohnt.

Loddar am :

Wie lange hat so ein "Erwischter" eigentlich Hausverbot?
Kommen die nach Ablauf des Hausverbots gleich wieder in den Laden?

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