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Sie arbeitet im Einzelhandel!

Eine Frau gab Leergut ab und hatte letztendlich noch ein paar Einweg-Bierflaschen aus Glas in ihrer Tasche, die der Automat nicht annehmen wollte. Zu Recht, da wir keine pfandpflichtigen Einweg-Gebinde aus Glas verkaufen und sie auch nicht aus Kulanz annehmen, um uns damit bei der Rückgabe nicht auch noch zu belasten.

Immerhin drohte sie nicht damit, uns beim Gesundheitsamt anzuzeigen, aber sie regte sich schon sehr über dieses Verhalten auf und wies lautstark und eindringlich darauf hin, dass wir hier "über 100 Quadratmeter" groß wären und damit auf jeden Fall verpflichtet wären, alles anzunehmen! Sie käme schließlich selber aus dem Einzelhandel und darum wüsste sie es ganz genau! (*)

Wie schön, dass ich hier mit Einzelhandel gar nichts zu tun und deshalb auch nicht den kleinsten Schimmer einer Ahnung von solchen Dingen habe. Da nimmt man doch solche hilfreichen Belehrungen immer wieder dankbar entgegen.


(*) Mal eben zur rechtlichen Situation beim Einwegpfand: Es ist so, dass Geschäfte ausschließlich das Einwegleergut in der Materialart zurücknehmen müssen, die auch dort verkauft wird. Wer Dosen verkauft, muss sämtliche Dosen zurücknehmen. Wer PET-Flaschen verkauft, muss alle zurückgebrachten Plastikflaschen zurücknehmen und die Geschäfte, die Einweg-Glasflaschen im Sortiment haben, müssen Einweg-Glasflaschen zurücknehmen. Und zwar ist es dabei egal, um welche Marken es sich handelt. Da kommt nun allerdings die Quadratmeterangabe ins Spiel: Geschäfte unter 200qm Verkaufsfläche brauchen nämlich nur das Leergut von den Marken zurückzunehmen, die sie auch selber verkaufen.

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Kommentare

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TheK am :

Erinnert mich an den spaßigen Versuch, eine 1.25l Coke Life Flasche wieder los zu werden. Exotischer geht's ja kaum – und so gut funktioniert das auch. Naja, irgendwann bring ich die wieder dahin, wo sie her is :-)

Pepe am :

Was soll an einer 1,25l Coke Life Flasche exotisch sein? Wird ja wohl eine DPG-bepfandete PET-Einwegflasche sein, also über den Barcode klar erkennbar. Wahrscheinlich war der Barcode noch nicht eingepflegt.

Stephan535 am :

Wie sieht das mit Mehrweg-Bügelverschlussflaschen aus Glas aus (z.B.: Flensburger), wenn das Geschäft keine Bügelverschlussflaschen verkauft?

Björn Harste am :

Braucht das Geschäft nicht anzunehmen.

Christian H. am :

Ich fasse mal kurz zusammen:
1. Mehrweg: Der Laden muss nur zurücknehmen, was er auch verkauft.
Als besonderes Beispiel:
Der Laden verkauft Krombacher und Bitburger, aber kein Veltins. Also muss er keine Veltins-Flaschen zurücknehmen.
2. Einweg: Der Laden muss zurücknehmen, wenn er die Materialart auch verkauft, wenn er eine Verkaufsfläche von mehr als 200m² hat.
2.1. Der Laden verkauft Einweg-Dosen, er muss alle pfandpflichtigen Dosen zurücknehmen.
2.2. Der Laden verkauft Einweg-Glasflaschen, er muss alle pfandpflichtigen Einweg-Glasflaschen zurücknehmen.
2.3. Der Laden verkauft Einweg-Plastikflaschen, er muss alle pfandpflichtigen Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen.
2.4. Der Laden hat unter 199m² Verkaufsfläche und verkauft nur Volvic in 0,5l-Einweg-Plastikflaschen, er muss also nur pfandpflichtige 0,5l-Volvic-Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen. Meine 1,5l-Volvic-Einweg-Plastikflasche und die 0,5l-Vittel-Einweg-Plastikflasche darf ich wieder mitnehmen, wenn der Händler sie nicht zurücknehmen möchte.

Honkel Otte am :

Da hast Du aber eine feine Zusammenfassung erstellt.

Zur Belohnung gibt es ein Fleißbienchen.

Ulf am :

Einweg-Glasflaschen nehmen nur die Automaten vom Lidl zurück, weil dort Bier in Einwegglasflaschen verkauft wird. Ggf. hat man auch noch an Tankstellen Glück, diese verkaufen teilweise Alco-Pops in Einweg-Glas-Flaschen.

Eine gesetzliche Regelung exisiert übrigens nur für Einweg-Flaschen, bei Mehrweg-Flaschen gibt es keine Regelung, so dass auch oft an Leergutautomaten Hinweise wie "Maximal 30 Flaschen" oder "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" stehen.

Und trotz Verpackungsverordnung (da stehen die Regelungen zum Thema Rücknahme von Einweg-Getränkeverpackungen drin) gibt es zahlreiche Supermärkte, die in der Nacht geöffnet haben und ab 22 oder 0 Uhr aus Personal- oder Lärmgründen überhaupt kein Leergut, nicht mal per Hand annehmen... Folgen? Keine, somit kann man auch gleich das Gesetz ändern und reinschreiben "Die Rücknahme von Getränkeleerverpackungen erfolgt nach Lust und Laune".

Klodeckel am :

Bei mir hat letztens der Leergutautomat bei netto die Annahme einer 1,5l-Punica-Flasche verweigert. Hinweis im Display: "Flasche gehört nicht zum Sortiment".

Der herbeigeklingelte forsche Mitarbeiter probierte sein Glück dann ebenfalls - ohne Erfolg. Guckt auf die Flasche und fragt mich vorwurfsvoll: "Die stammt doch nicht von hier, oder?"

Doch, stammte sie. Und ich wunderte mich, dass der junge Mann offenbar das Getränkesortiment seines Arbeitgebers ebenso schlecht kannte wie die Rücknahmevorschriften zu Plastikflaschen.

Auch so einer ,der "im Einzelhandel arbeitet". :-)

Netto Opfer am :

Bei Netto ganz normaler Zustand,weder Mitarbeiter noch Automaten wollen Flaschen zurücknehmen die nachweislich von Netto stammen,scheint so gewollt zu sein,sollen sich doch andere die Arbeit mit dem Zeugs machen.

Michael am :

Was ich aus Kundensicht nicht verstehen kann, ist, dass beim Leergut der Dienstleistungsgedanke im Einzelhandel völlig abhanden kommt. Dabei muss Pfand kein Minusgeschäft sein (Stichwort: Mehrwertsteuer).

Eigentlich kommt mir das gesamte Einkaufserlebnis abhanden.

Da wird viel Geld in eine hübsche Ladenausstattung und ordentliche Beleuchtung investiert, psychologisch geschickt die Ware angeordnet, Hintergrundmusik sorgt für eine gute Stimmung. Aber beim Flaschenpfand hört der Spaß auf!

Beispiel Rewe in Offenbach: Der Eingang ist blockiert von einer Schlange von Leuten die ihre Flaschen loswerden wollen. Es gibt zwei Tomra-Automaten, einer für Einweg-, der andere für Mehrwegflaschen. Beiden gemeinsam ist, dass diese unglaublich stinken und versifft sind. Ebenso gibt es oft Probleme (Flaschentisch voll, Behälter voll, Flasche angeblich nicht im Sortiment, Barcode nicht lesbar, ...). Du musst dich zweimal anstellen, für jede Flaschensorte neu, bei einer Störung kannste schön lange warten, es kommt nicht so schnell jemand. Riesen pseudo-juristische Diskussionen, warum der Kunde im Unrecht ist, das auch nicht 1 mm Kulanz erwartet werden kann usw. usw.

Wenn diese Anfangshürde überwunden ist, beginnt das von Verkaufspsychologen wohldurchdachte Einkaufserlebnis, das bei diesem Intro auch nicht mehr so richtig zieht.

Ist es denn so schwer, dem Kunden zuliebe die Glasflaschen anzunehmen und gesammelt 1x im Monat auf eigene Veranlassung zum Lidl zu karren?

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