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Agentur für Arbeit III

Anruf einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit: Die besagte Arbeitsbescheinigung brauche ich nicht nachzureichen, da die Mitarbeiterin ja auch weiterhin bei mir angestellt ist. Die Androhung des Bußgeldes ist damit natürlich genauso hinfällig.

Na, wenigstens eine gute Nachricht.

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Kommentare

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Uwe am :

Die Arbeitsverwalter bei der Verwaltung der Arbeit ;-)

icewind am :

Hat sie das mittlerweile gesagt bekommen und verstanden, stand es in ihren Unterlagen, oder hat sie es hier im Blog gelesen... *G*

Claudia am :

Laß dir das bloß schriftlich geben.. die können sich nämlich meistens an nichts mehr erinnern...

Matthias am :

In Amiland heißt das dann immer "Your taxdollars at work."

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