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Zotter-Weihnachtssorten im Onlineshop

Wenn ich schon den Sonntag im Büro hocke, soll dabei ja auch was Produktives herauskommen. In der letzten halben Stunde habe ich erstmal die Weihnachts-Sorten von Zotter in den Onlineshop gehackt. Vielleicht möchte ja der eine oder andere da draußen bei mir noch etwas Umsatz generieren. ;-)


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Kommentare

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ChriScha am :

Da ich einmal einen Shop für einen Textilhändler online gestellt habe, war ich gerade etwas überrascht, dass im Gegensatz zu Klamotten die genaue Zusammensetzung von Lebensmitteln in Online-Shops offenbar gar nicht gesetzlich vorgeschrieben wird. Wie soll ein Allergiker da feststellen, ob er dieses Produkt überhaupt verträgt? Schöne, seltsame Internetwelt...

Raoul am :

Im Klartext willst du sagen:

"Björn, du hast da einen Fehler gemacht. Ich habe bereits erfolgreich einen Online-Shop erstellt und war mir sicher, daß ich da alle einzelnen Bestandteile der Produkte auflisten muß."

Im Klartext sagt das Gericht:

"Soweit es um die Angabe der Stoffe geht, aus denen die (...) angebotenen Lebensmittel hergestellt sind, bedarf es nicht der Angabe in den Internetpräsentationen. Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung schreibt die Angabe des Zutatenverzeichnisses nur auf der Fertigverpackung vor."

Ein Link zu den Hintergründen liegt vor.

ChriScha am :

Du kannst Gedanken lesen? Nein, kannst Du leider nicht, da muss ich Dich enttäuschen. Ich habe mich vor meinem Posting informiert und bereits da festgestellt, dass diese Angaben tatsächlich nicht notwendig sind. Dazu habe ich kein Gerichtsurteil herausgesucht sondern mich mit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung direkt auseinandergesetzt. Erwähnt hatte ich diesen Job nur um darzulegen, dass ich mich mit dem Thema abmahnrelevante (fehlende) Angaben in Onlineshops bereits beschäftigt habe und jetzt verwundert war, dass ausgerechnet die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln in Onlineshops nicht unbedingt näher beschrieben werden müssen.

Allerdings wäre es ein feiner Service von Björn, wenn er die Zusammensetzung angeben würde ;-)

The other one am :

"Allerdings wäre es ein feiner Service von Björn, wenn er die Zusammensetzung angeben würde"

Auch wenn es eine freiwillige Angabe wäre, würde Björn bei einer fehler- oder lückenhaften Angabe garantiert mit einer Klage konfrontiert. Das haben wir in Deutschland ja schon häufiger gesehen.

Jan Reiners am :

was ist an zotter eigentlich so gut, dass der adventskalender schon fast 30 eu kostet ???? :-O

Jürgen am :

Sie wurden von Björn persönlich gehackt

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