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Hab' ich nicht!

Ein Kunde sprach mich an, dass er seinen Leergutbon am Automaten vergessen hatte, aber dass er dort nicht mehr hängen würde. Inzwischen stand bereits ein anderer Kunde vor dem Gerät, der verneinte allerdings meine Frage nach einem möglicherweise hängengebliebenen fremden Leergutbon.

Blick auf die Videoaufzeichnung: Der Kunde, der mich ansprach, hatte Recht. Er hatte vergessen, die grüne Taste am Rücknahmeautomaten zu drücken und so wurde der Bon nach einigen Sekunden automatisch gedruckt und hing noch am Gerät, als der andere Kunde zu dem Automaten kam. Kurzerhand steckte er den Bon ein und blieb auch beharrlich bei seiner Meinung, als ich ihn direkt darauf ansprach.

Erst nach mehrmaligem Drängeln zog er den fremden Leergutbon aus der Tasche und gab ihn mir mürrisch.

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Kommentare

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Caron am :

Und? Ich hoffe, der eine Kunde hat den anderen wegen Unterschlagung angezeigt? Sowas sollte nicht ungestraft bleiben. (... naja, soweit in Bremen möglich ...)

Oskar am :

Auch wenn es nicht um München ginge, sondern um Stuttgart oder München - das meinst du doch nicht ernst, oder?! Du würdest doch nicht im Ernst jemanden anzeigen, weil er einen vermeintlich herrenlosen Pfandbon eingesteckt hat? Üblicherweise geht's ja auch nicht um halbe Vermögen, sondern um ein paar Euro fünfzig. Dafür willst du den anderen nachhaltig bestraft wissen, von der Inanspruchnahme der Justiz, und nicht zuletzt dir selbst ganz zu schweigen? Wer den blöden Bon vergißt braucht sich selbst im Verlustfall bei niemandem zu beklagen und falls der Bon sich doch irgendwie wieder anfindet freut sich der Vergeßliche und fertig. Oder führst du 50 Cent etwa einen geordneten Verfahren zu? Vielleicht vermisst und sucht die ja auch jemand. Und vielleicht sind Verlust und Auffindung ja sogar von irgendeiner Kamera aufgezeichnet oder gar beobachtet worden.

Schlimmschlimm, welche Tragik doch einem Pfandbon inneliegen kann, über Arbeitsplatzverlust noch weit hinaus.

The other one am :

"Emmely" ... Verfahrensdauer über 2 Jahre ... da ging es um € 1,30 ...

The other one am :

Schön ist auch eine Kündigung wegen Stromdiebstahl ... Schadenshöhe 0,014 Cent. Cent, nicht Euro, wohlgemerkt.

dr. pop am :

QUOTE:
Du würdest doch nicht im Ernst jemanden anzeigen, weil er einen vermeintlich herrenlosen Pfandbon eingesteckt hat? Üblicherweise geht's ja auch nicht um halbe Vermögen, sondern um ein paar Euro fünfzig.


Bitte keine Diskrimminierungen. Vielleicht sind für Caron ja ein paar Euro fünfzig bereits ihr halbes Vermögen. Die andere Hälfte gibt sie für ihren Internetzugang aus. 8-)

Stephan535 am :

Die Wertgrenze für eine "sinnvolle" Bemühung der Justiz liegt genau wo....?
Ein Euro? Oder noch zu wenig?
Zehn Euro? Peanuts? Oder hier schon, ja?
Fünf Euro?

Oskar am :

Für dich und bei nicht ganz bedeutungslosen Fällen liegt die Grenze der erlaubten Justizbelastung natürlich bei minus unendlich wenig Euro. Die Kleinkläger verfügen ja auch allesamt über Rechtschutzversicherungen, sowie viel Zeit, Langeweile oder Bedeutungslosigkeit.

Nicht zuletzt ist ja nichtmal ein Schaden entstanden, denn der Bon hat ja zum Besitzer zurückgefunden. Oder reichen schon potentieller Schaden, Unterschlagungsabsicht oder Lüge?

Daß mir niemand auch nur sachte auf die Füße trete. Den verklage ich auf Körperverletzung, versuchten Totschlag, Sachbeschädigung, Verletzung der Intimsphäre, Einschränkung der persönlichen Freiheit, sowie eigenmächtigem Verbrauch von Zeit, Aufmerksamkeit, Gehirnkapazität, Atemvolumen, Lebensqualität, Beziehungsfreiheit und Selbstbestimmung.

"If you can't change the world. Change yourself.
And if you can't change yourself....change the world."
(The The - Lonely Planet)

Stephan535 am :

Das ist - Entschuldigung - aber keine Antwort!
ich verstehe schon (und sehe es ja selbst durchaus so), dass es Dinge gibt die zu geringwertig sind, um Gerichte zu bemühen.
Aber meine Frage lautete ja: Bis wohin?
Wie wäre es, wenn auf dem Pfandbon 25,80 gestanden hätte und er das Ergebnis einer Nachtschicht eines Pfandsammlers gewesen wäre?
Zu gering?

Klabund am :

Der Pfandsammler würde meistens nicht die Polizei rufen. Das machen gelangweilte Leute, die auf das Geld nicht angewiesen sind.
Aber bei denen wird spätestens die eingetroffene Polizei dafür sorgen, das sie sich blöder vorkommen, als der Beschuldigte.

Oskar am :

Auch bei 25 Euro oder von mir aus auch 250 Euro wäre ich hochzufrieden damit, daß ich den Bon doch noch zurückgekommen hätte. Oder soll ich jemand anzeigen, weil der des nächtens bei Rot über die Ampel gegangen ist, nur weil er sich im Unrecht befindet und ich mich im Recht? Oder soll ich's nur deshalb nicht machen, weil mir selbst kein Wohlbefindens- oder Finanznachteil entstanden ist? Beim Pfandbon ist ja auch tatsächlich niemandem tatsächlich etwas passiert. Die versuchte Unterschlagung ist rechtzeitig aufgedeckt und aufgehoben worden. Und wäre das nicht der Fall, dann wäre jeglicher Wiederlangungs- und Ahnungsgedanke vergebliche Liebesmüh.

Natürlich existiert keine Grenze, aber der man etwas unternehmen kann und ich wäre nichtmal für mich selbst in der Lage verbindlich eine solche festzulegen. Sowieso steigt sie ja mit der eigenen Unzulänglichkeit an, falls man nicht gerade dazu neigt eigene Fehler generell anderen zuzuschreiben und umso unerbittlicher zu verfolgen.

Aufrechtgehn am :

Ganz ehrlich, hier beweisen sich meines Erachtens wieder die Nachteile einer Videoaufzeichnung - nämlich, dass man sie auch nutzt, wenn man sie hat.
Ich will den Leergutbondieb gar nicht in Schutz nehmen - macht man nicht, und ich hätte den Pfandbon auch nicht eingesteckt. Andererseits ist ein vergessener Pfandbon auch nichts anderes als auf der Straße verlorenes Bargeld: wenn man so schusselig ist, muss man halt auch damit rechnen, dass es weg ist.
Dass der Leergutbondieb, der den Bon womöglich reflexartig eingesteckt hat, die Frage, ob er's war, erst mal verneint, ist doch klar: wer steht schon gerne als Dieb da. Dann auch noch überführt zu werden, ist natürlich extrem peinlich - wäre ich der Mann (nur hypothetisch), würde ich jetzt nie wieder im Spar Markt Harste einkaufen. Im Ergebnis also höchstwahrscheinlich einen Kunden verloren, der ja noch nicht mal Dich beklaut hat, sondern nur "gefundenes Bargeld" eingesteckt hat.
Und noch mal: man mag das moralisch verdammen - aber den Schaden hast jetzt Du, Björn. Und ohne Videoaufzeichnung wär's dazu nicht gekommen. Dann wäre der Bon halt weg gewesen, der schusselige Kunde hätte Pech gehabt - aber es war ja auch seine Schuld, wenn er den Bon hängen lässt.

DJ Teac am :

Ja man wird immer etwas negative finden wenn man nur lange genug sucht.
Und dass die Videoaufzeichnung genutzt wird ist auch der Sinn der selbigen, sonst könnte er die Kameras ja auf eBay verscherbeln.

The other one am :

Oder die Kameras überwachen sich gegenseitig, dann können sie auch nicht geklaut werden:

http://i50.tinypic.com/f5abgz.png

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