Wednesday, January 4. 2012Kein Grund zur ReklamationTrackbacks
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DAS ist die Strafe dafür, wenn man BioProdukte kauft. Selbst schuld...!
Manchmal wünsche ich mir, einige Geschichten wären nur erfunden.
#2
on
2012-01-04 16:47
Die Wissenschaft sucht ja sehr intensiv nach dem "Missing Link", also dem gemeinsamen Vorfahren von Affen und Menschen.
Offensichtlich sucht man danach aber nicht in Bremen, sonst wäre die Suche ja beendet.
#2.1.1
on
2012-01-04 17:02
Ja, und an manchen Tagen wünschte ich mir die würden die Dumm Dose wieder zu machen
#2.1.2
on
2012-01-04 19:25
Ja ... Kunden SIND so!!!
"Wo find ich denn die CDs?" - "Die Rolltreppe hoch und geradeaus" - "Die Rolltreppe HOCH?" - o.O Kundin geht an mir vorbei in Richtung Handyabteilung, dreht sich 1,5 m vor dem ersten Regal mit Handys noch mal zu mir um und fragt naaaaach? Genau! "Wo sind denn die Handys?" Vielleicht sollte ich auch mal 'nen Blog aufmachen ...
#2.1.3
on
2012-01-06 00:58
Die Beschriftung ist aber schon irreführend. Erwarten würde ich in diesem Fall einen Joghurt mit viel Frucht und wenig ohne.
#3
on
2012-01-04 16:58
Joghurt ohne Frucht also. Warum nennt man sowas nicht einfach Joghurt?
#4
on
2012-01-04 17:10
Weil der Kunde das Produkt dann nicht bei einem flüchtigen Blick mit einem Fruchtjoghurt verwechseln könnte!?
#4.1
on
2012-01-04 17:17
Weil sich dann wieder andere Kunden darüber beschweren es würde auf der Verpackung nicht klar darauf hingewiesen.
#4.2
on
2012-01-04 17:48
Weil es leicht gesüßter Joghurt ist?
#4.3
on
2012-01-04 20:20
Wie man's auch macht,Kunden kann man es nie Recht machen.Die kommen echt auf die verrücktesten Ideen.Draußen sehen die meisten normal aus,aber im Supermarkt kommen alle Verrückten zusammen.
Am besten ist es vielleicht noch,wenn man einfach Naturjoghurt schreibt.
Gute Idee. Und Natursekt.
Meine ehrliche Meinung: Das würde auch zu Reklamationen führen.
#5.1
on
2012-01-04 19:38
Aber nur auf jene Verpackungen, die einen wirklichen Naturjoghurt umhüllen. Und nicht bei dieser Joghurtzubereitung: Joghurt auf Frucht "ohne Frucht", leicht gesüßt... Verkehrsbezeichnung Bio Joghurt mild mit Rohrohrzucker, mindestens 3,8% Fett im Milchanteil.
Zumindest steht auf dem Becher an zwei Stellen noch der irreführende Hinweis: Joghurt pur.
#5.2
on
2012-01-04 20:24
Diesen geröhrten Ohrzucker hatten wir hier auch schon mal. Faszinierendes Produkt. Leider schweigt sich die Wiki dazu aus.
#5.2.1
on
2012-01-04 20:38
Diese Zutat ist auch nicht allgemein erhältlich. Nur in ausgewählten Demeter-Vertriebsstellen wird er bei Neumond auf getanzte Nachfrage als beliebte Bückware über die Scannerkasse gezogen. Ich sag Dir... gerohrter Ohrzucker hat magische Kräfte!
#5.2.1.1
on
2012-01-04 20:44
Kann ich mir denken.
Selbstgebackene Kekse werden ja auch erst richtig lecker durch die Verwendung von Ohrsand.
#5.2.1.1.1
on
2012-01-04 20:48
Na, dann wird Willy aber eher zu einem Bobtail... ach ne, falscher Faden... hehe
#5.2.1.1.1.1
on
2012-01-04 20:54
Ich kenne diese "Ohne"-Frucht garnicht?
#6
on
2012-01-04 20:31
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Fairerweise muss man sagen das sie hätten das "ohne" auch ein wenig größer schreiben können
Und die Fruchtabbildungen auf dem Becher ein wenig kleiner.
#7.1
on
2012-01-04 22:31
Ein Warnhinweis hätte Unklarheiten beseitigt. [b]Kann Spuren von Früchten enthalten[/]
#7.1.1
on
2012-01-04 23:43
Gnarf...Beiträge können auch fehlerhafte Formatierungen enthalten.
#7.1.1.1
on
2012-01-04 23:46
Oder Spuren von HTML.
#7.1.1.1.1
on
2012-01-05 00:43
Eher BBCode.
Welcher Unterschied besteht zwischen BBCode und HTML für den hier fehlgeschlagenen Versuch?
#7.1.1.1.1.1.1
on
2012-01-06 08:00
BBCode = eckige Klammern
HTML/XML/XHTML = spitze Klammern
Ok, akzeptiert.
#7.1.1.1.1.1.1.1.1
on
2012-01-06 12:52
Habt ihr auch Joghurt ohne Fisch?
#8
on
2012-01-04 22:32
Kein Grund zur Reklamation?
Juristisch betrachtet ist hier vermutlich nicht einmal ein Kaufvertrag zu Stande gekommen! Demnach hätte der Kunde einen Anspruch auf Rückabwicklung.
#9
on
2012-01-06 01:36
Häh? Das doch bestenfalls dann, wenn der Kunde minderjährig war.
Ah, jetzt: Ein Dissens liegt nicht vor, denn objektive Empfänger auf Seiten des Käufers wie auch des Verkäufers hätten unter den einzelnen Willenserklärungen verstanden, dass der Vertrag über den Kauf eines "Jogurt ohne Frucht" geschlossen werden solle.
Eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB kann ausgeschlossen werden, denn zumindest die Arglist lässt sich nicht nachweisen. Damit sind wir beim Irrtum. Der führt nach § 119 BGB zur Anfechtbarkeit des Vertrages, aber nicht automatisch zur Nichtigkeit. Der Vertrag ist damit schon zustande gekommen, kann aber nachträglich angefochten werden, womit er ex tunc nichtig wird. "Hier, in diesem Fruchtjogurt ist gar keine Frucht drin. Ich hab' den auch richtig umgerührt. Nichts zu sehen und schmeckt auch wie ganz normaler Jogurt. Süß ist der, aber da ist keine Frucht drin." ist aber auch nach Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB nicht als Anfechtungerklärung anzusehen. Selbst wenn es so wäre, muss der Anfechtende (der Kunde) dennoch Schadensersatz in Höhe des Vertrauensschadens (negatives Interesse) leisten, also zumindest den Jogurt selbst bezahlen, wenn auch nicht den Gewinn des Sparmarkts Harste. Er dürfte also wenige Pennies zurückerhalten.
Cool! Ich hätte "Frucht" doppelt unterstrichen und das ohne noch ein bisschen kleiner gemacht...
#10
on
2012-01-10 00:32
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