Monday, December 12. 2011Der außerplanmäßige MistTrackbacks
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Wenn der Täter zahlen soll:
http://justiz.hamburg.de/contentblob/1389898/data/merkblatt-adhaesionsverfahren.pdf
#1
on
2011-12-12 11:33
lol
Glaubst du echt das jemand der eine Raubüberfall macht um an Geld zu kommen, in der Lage ist den Schaden zu bezahlen? Diese Gesetzt ist nur hilfreich, wenn Personen mit Vermögen (Haus/teures Auto/wertvoller Schmuck usw.) eine Straftat begangen haben. Das einzige was vielleicht möglich ist, ist das er den Betrag der entstanden ist über Jahre hinweg mit kleinen Summen abbezahlt. Das ist zwar schön aber es hilft der momentanen Situation wenig. Und wenn man auch noch Zinsen aufrechnet wird es fast unmöglich von dieser Person jemals seinen Schaden komplett ersetzt zu bekommmen. Wenn der gefasst wird geht er für Raub §249 StGB für min. 1Jahr in den Knast und danach wartet keine Arbeit auf ihn. Er wird viel Glück brauchen um eine normale Arbeit zu bekommen, wenn er das überhaupt will!
#1.1
on
2011-12-12 13:04
Kann ich mir nicht vorstellen. Nach den bereits gemachten Erfahrungen sitzt der nicht einen einzigen Tag ab, sofern sie den Kollegen überhaupt finden.
#1.1.1
on
2011-12-12 13:09
Nein das stimmt so nicht. Die Gesetzte sind eindeutig. §249 Raub StGB min. 1Jahr Strafe. §250 schwerer Raub min. 3Jahre Strafe.
Gesetze kann man nicht einfach so umgehen. § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern 3Mon-5Jahre. Alle Straftaten wo die Min. Strafe bei unter 1Jahr liegt, können bewährungen ausgesprochen werden. Das ist hier nicht der Fall. Kapitalverbrechen werden immer härter bestraft wie Menschliche Verbrechen. Ist traurig aber ist.
#1.1.1.1
on
2011-12-12 13:26
Das ist so nicht ganz richtig: "Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Jahr" können zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ein Jahr also durchaus noch.
#1.1.1.1.1
on
2011-12-12 13:40
Welcome to reality:
http://www.google.de/search?gcx=w&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=raub+bew%C3%A4hrung
#1.1.1.1.2
on
2011-12-12 14:19
"Nein das stimmt so nicht. Die Gesetzte sind eindeutig."
#1.1.1.1.3
on
2011-12-12 17:15
Bewährungsstrafen gibt's nur, wenn a) der Angeklagte in diesem Tatsegment nicht einschlägig vorbestraft ist und b) keine Straftat aus diesem Segment über einen längeren Zeitraum vorher verurteilt wurde.
Und Bewährung gibt's dann bei einem Strafrahmen von max. 2 Jahren mit einem Bewährungszeitraum bis zu 5 Jahren.
#1.1.1.1.4
on
2011-12-13 00:47
Oder er trifft auf einen verständigen Richter und er bekommt erneut Bewährung.
Anders ist es nicht zu erklären, dass Mehrfachtäter, teilweise noch mit offenen Bewährungen, nach einer neuer Straftat erneut Bewährung erhalten. Wenn Du in Deutschland recht sicher in den Knast gehen willst, musst Du den Staat um eine beträchtliche Geldsumme betuppen oder jemand ermorden (wobei die erste Version erfolgreicher sein dürfte). Wenn der Täter dann zu dem Zeitpunkt noch unter Alkohol- oder/und Drogeneinfluß stand, muss man aufpassen das der Ladenbesitzer es hinterher nicht noch selber Schuld ist.
#1.1.1.1.4.1
on
2011-12-13 17:29
"den Kollegen"?
#1.1.1.2
on
2011-12-12 14:18
Ich wollte mich dezent ausdrücken.
#1.1.1.2.1
on
2011-12-12 18:25
Oh, was sehe ich da unter "Heute vor zwei Jahren:"?
"Überfall, Geld [...]" Welch makabrer Zufall ...
#2
on
2011-12-12 15:15
Das eigentlich Schlimme ist auch, dass der Raub, ein Verbrechen, das zu Beginn meiner Laufbahn als Polizistin noch hart bestraft wurde, inzwischen weit weniger schwer geahndet wird. Sehr häufig werden die Täter bis zur Verhandlung auf freiem Fuß gelassen, was insofern sogar korrekt ist, weil die Strafe gering ist.
Heute spricht man oft von "Abziehen", wo ich noch den Straßenraub gelernt habe. Manchmal, wenn ich etwas getrunken habe, und nicht mehr genau weiß, was ich sage, erzähle ich meinen Freunden: "Es liegt nicht daran, dass WIR, die Polizei, die Verbrecher nicht schnappen können, nein, das ist es nicht. In der Regel kriegen wir sie. Sondern es liegt daran, dass hinterher zu wenig geschieht, um die Jungs eine Weile zu beschäftigen." Im Kollegenkreis sprechen wir dann von dem "Großen DuDuDU", wenn jemand mit Arbeitsstunden davonkommt. Ob die Bürger wissen, dass sich kein Mensch wirklich um die Einhaltung der Arbeitsstunden kümmert und nur die Doofen tatsächlich alles ableisten? Nein, vermutlich nicht. Doof, nicht...?!
"WIR, die Polizei, die Verbrecher nicht schnappen können, nein, das ist es nicht. In der Regel kriegen wir sie."
Laut http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf betrug die Aufklärungsquote für Raubdelikte im Jahr 2010 52,6%, bei allen erfassten Straftaten 56%. Gerade mal die Hälfte aller Täter schnappen zu können als "in der Regel" zu bezeichnen, hat was von Realitätsverweigerung. Aber wir haben's halt mit Beamten zu tun …
#3.1
on
2011-12-12 18:15
Jo, die Statistik sagt in der Tat das Gegenteil. Raub gehört zu den Straftaten mit lausiger Aufklärungsquote. Dagegen ist das Gejammere, dass man Ladendiebe nicht kriegt offenbar falsch: 92,9% sind fast alle. Das Ding widerlegt übrigens vor allem in der Tendenz jede Menge Vorurteile, was alles schlimmer geworden sei.
#3.1.1
on
2011-12-13 03:18
Und es wird auch jeder Ladendiebstahl ("Oh, hier fehlt eine Packung Milch" während der Inventur) zur Anzeige gebracht und Anzeige gegen unbekannt gestellt? Ansonsten ist die Aufklärungsquote natürlich super -- weil nur die angezeigt werden, die dabei erwischt wurden.
Die Dunkelziffer dürfte dann aber dermaßen gewaltig hoch sein, dass man lieber nicht über diese Statistik reden sollte.
#3.1.1.1
on
2011-12-13 08:19
Naja, aber irgendwo in dem ganzen Verlauf muss es wohl noch eine kleine Unschärfe geben, denn der Einzehandel beklagt ja jedes Jahr einen Schaden von mehreren Milliarden.
#3.1.1.2
on
2011-12-13 11:59
Hat vielleicht den Grund das die meisten Leute die Zahlen so verstehen dass es alleine der Ladendieb, der sich die Taschen vollpackt und dann an der Kasse vorbei den Laden verläßt, für diese Zahlen verantwortlich ist.
Zu den Verlusten (ob die Zahlen stimmen kann ich natürlich auch nicht sagen) gehört aber auch das Kassenpersonal mit klebrigen Fingern, der nicht genehmigte Eigenverbrauch des Personals, die Sachen die während der Fahrt von LKW fallen (könnte man einen ertappen LKW-Fahrer der seine Ladung verkauft eigentlich auch wegen mangelnder Ladesicherung dran kriegen=
#3.1.1.2.1
on
2011-12-13 17:58
Aufklärungsrate =/= Bestrafte Verbrecher
#3.1.1.3
on
2011-12-13 12:11
Das kommt wohl auf das Delikt an. Ladendiebstahl, Körperverletzung, Raub etc. sind eben nebensächlich. Das geht auch gut ohne irgendwelche spürbaren Sanktionen.
Aber die richtig schweren Delikte, da wird natürlich ganz genau hingeschaut, so wie zum Beispiel hier.
#3.2
on
2011-12-12 18:20
Richtig aktiv wird Polizei und Staatsanwaltschaft nur, wenn eine Bank überfallen wurde. Warum auch immer. Der Täter hat nichts zu befürchten, siehe Täter vor zwei Jahren, der wieder um Einlaß bei Björn gebettelt hat.
Die sitzen nicht ein für ihre Taten, selbst wenn sie schon 20 Vorstrafen haben. Es sei denn, der Täter ist ein Biodeutscher, dann kann man dem es mal richtig zeigen. In meinem Staat würde jeder, der bei einem Raub eine Waffe benutzt, lebenslang im Gefängnis sitzen.
#4
on
2011-12-13 08:53
QUOTE: "In meinem Staat würde jeder, der bei einem Raub eine Waffe benutzt, lebenslang im Gefängnis sitzen. " [x] dafür
Dann müsste lebenslang aber auch lebenslang sein.
#4.1.1
on
2011-12-13 12:01
Naja, lebenslang ist ein Deutschland ja eh so eine Sache.
Ich persönlich wäre für folgendes: a) Es werden mehrere Straftaten auch einzeln bewertet - nicht nur die Schwerste - also neben dem Raub zum Beispiel auch noch Körperverletzung (denn auch schon die reine Belastung des Überfallenen ist so massiv dass dies als Körperverletzung gilt / gelten sollte) b) Alkohol- und Drogeneinfluß -abhängigkeit dürfen keine Entschuldigung mehr sein. c) Vielleicht sollte das Beispiel mancher US-Bundesstaaten übernommen werden wo nach drei Verurteilung der Täter als nicht resozialisierbar gilt und dann lebenslänglich eingesperrt werden kann, d) lebenslänglich dann auch wirklich einen entsprechenden Zeitraum abdeckt (>30 Jahre).
#4.1.1.1
on
2011-12-13 17:37
[x] dagegen
Ich hielte das für unverhältnismäßig
#4.2
on
2011-12-13 12:53
Über noch härtere Strafen kann man ja reden.
#4.2.1
on
2011-12-13 13:31
Er kriegt keinen Stuhl und muss im Gefängnis stehen.
#4.2.1.1
on
2011-12-13 14:03
*schmunzel*
#4.2.1.1.1
on
2011-12-13 19:37
Und wie würdest du dann Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, Entführer, Geiselnehmer usw. bestrafen? Länger als lebenslänglich geht nicht oder würdest du diese Taten verhältnismäßig auf die selbe Stufe wie bewaffneten Raubüberfall stellen?
Klar ist der Raubüberfall eine ernste Sache und gehört auch bestraft, aber lebenslänglich halte ich doch für weit übertrieben.
#4.3
on
2011-12-13 17:20
Selbe Stufe wie Raubüberfall:
Kinderschänder - nein Mörder - nein Vergewaltiger - eventuell, käme durchaus auf die Situation an. Entführer & Geiselnehmer ja, als "Nicht-Opfer" kann man sich natürlich nicht in die Opfer hinein versetzen, aber wenn ich mir das vorstelle, kann es durchaus sein dass ein Opfer eine Raubüberfalls ähnliche psychologische Schäden davon trägt wie ein Person die entführt wurde oder als Geisel diente. Weder Raubüberfall noch Entführung oder Geiselnahme sagen erstmal was über die wirklichen Umstände aus. Eine Geiselnahme kann auch ganz ruhig ablaufen ohne das den Geiseln zusätzliche Angst durch Bedrohung des Lebens (in Worten oder Taten) gemacht wird. Genauso kann ein Raubüberfall so brutal ablaufen dass das Opfer Angst um sein Leben hat, wobei man dann schon fast wieder in Richtung Mörder kommt. Ich will keines der Verbrechen beschönigen oder eines besser als ein anderes werten, nur kommt es durchaus darauf an wie die Umstände sind. Vielmehr sollten auch die psychologischen Folgen der Taten immer mit einbezogen werden. Nicht unbedingt als mildernden Umstand, aber durchaus als strafverschärfend. Es kann nämlich in meinen Augen nicht sein dass sich ein Opfer einer dieser Straftaten nur noch in Begleitung und mit Panikattacken auf die Straße traut, auch noch Jahre danach, während der Täter nach ein, anderthalb Jahren wieder durch die Gemeinde spaziert.
#4.3.1
on
2011-12-13 17:48
"Und wie würdest du dann Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, Entführer, Geiselnehmer usw. bestrafen? Länger als lebenslänglich geht nicht oder würdest du diese Taten verhältnismäßig auf die selbe Stufe wie bewaffneten Raubüberfall stellen?"
Mal abgesehen von deiner merkwürdigen Logik: Das Problem besteht meiner Meinung nach darin, das lebenslänglich als Höchststrafe eben nicht lebenslänglich ist, sondern maximal 15 Jahre, bei guter Führung ist die Strafe nach 10 Jahren verbüsst. Im Idealfall, für den Täter, kann er als nach 10 Jahren wieder loslegen. Die lebenslängliche Haftstrafe wurde in den letzten Jahrzenten schrittweise nach "unten" korrigiert, mit dem Argument, man wolle den Tätern den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen und offen halten. Das war mal die Idee. Jetzt kommen natürlich so Logikhelden auf den Trichter, diese, nunmehr reduzierte lebenslängliche, Strafe gegen andere Strafzeiten zu "verrechnen". Wenn ein Mörder "nur" 10 Jahre einsitzt, dann ist Raub natürlich schon nach 3 Jahren abgegolten. Und Körperverletzung fällt kaum noch ins Gewicht. Und durch die Bildung von Gesamtstrafen kommen auch noch Ergebnisse zustande, das versteht der normale Bürger nicht mehr. Meine ganz persönliche Meinung, unabhängig von obiger Betrachtung: Wenn ich sehe, wieviele Kinder in Deutschland elendiglich verhungern und sterben und wenn ich mir dann die Strafen dazu ansehe, dann wird mir einfach schlecht. Diese Eltern würde ich einsperren und den Schlüssel direkt wegwerfen. Nach einem Jahr wird die Zelle wieder gesäubert für die nächsten. Fertig. Warum sollen wir solchen Menschen den Weg zurück in die Gesellschaft offen halten? Da wurde einem Kind, einem vollwertigen Menschen, der Weg ins Leben genommen und das auf eine geradezu grausame Art.
#4.3.2
on
2011-12-13 18:13
QUOTE: Das Problem besteht meiner Meinung nach darin, das lebenslänglich als Höchststrafe eben nicht lebenslänglich ist, sondern maximal 15 Jahre, bei guter Führung ist die Strafe nach 10 Jahren verbüsst. Das ist nicht richtig. Eine der Grundvoraussetzungen für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist, dass der Verurteilte mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt hat. Die Reststrafe wird für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (§ 57a StGB)
#4.3.2.1
on
2011-12-13 20:47
Also den Beitrag von Jens Bonn kann ich noch nachvollziehen, bis auf den Punkt mit der Vergewaltigung, aber ansonsten gute Argumentation!
Was lebenslang bedeutet weiß ich, keine Ahnung, wie du darauf kommst ich weiß das nicht. "Jetzt kommen natürlich so Logikhelden auf den Trichter, diese, nunmehr reduzierte lebenslängliche, Strafe gegen andere Strafzeiten zu "verrechnen". Wenn ein Mörder "nur" 10 Jahre einsitzt, dann ist Raub natürlich schon nach 3 Jahren abgegolten. Und Körperverletzung fällt kaum noch ins Gewicht. Und durch die Bildung von Gesamtstrafen kommen auch noch Ergebnisse zustande, das versteht der normale Bürger nicht mehr." Ich verstehe echt nicht, was du mir mit diesem Beitrag sagen willst. Natürlich gehört Raub weniger hart bestraft als z.B. Mord. Oder willst du beides gleich bestrafen, also das Auslöschen eines Menschenlebens auf dieselbe Stufe wie Raub stellen? Ich bin bei Mord für lebenslänglich, also richtig lebenslänglich, wer jemand anderes das Recht auf Leben genommen hat, hat selber auch kein Recht mehr auf ein Leben. Aber Raub? Man muss schon die Verhältnismäßigkeit sehen. Wenn man die Sache jetzt mal ein bisschen weiterspinnt und sagt Raub und Mord werden gleich hart bestraft, was sollte einen Räuber davon abhalten tatsächlich den Abzug zu drücken? Ich meine wäre ja immerhin ein Zeuge weniger und falls man erwischt werden sollte, sitzt man ja so oder so lebenslänglich ein.
#4.3.2.2
on
2011-12-13 23:48
"Ich verstehe echt nicht, was du mir mit diesem Beitrag sagen willst. Natürlich gehört Raub weniger hart bestraft als z.B. Mord."
Völlig korrekt, da sind wir auf einer Linie. Und wir uns auch einig, dass lebenslänglich eben lebenslang zu bedeuten haben sollte. Aber eben nur sollte, wie man ja sieht. Das Problem: Es gibt für jede Tat einen Strafrahmen, der allgemein als grecht empfunden wird. Solange man diese jeweiligen Strafrahmen in ihrem Zustand belässt ist alles in Ordnung. Irgendwann glaubt die Gesellschaft den lebenslänglich bestraften Tätern eine zweite Chance einräumen zu müssen. Also wird das Strafmaß von lebenslänglich erst auf 25 Jahre, dann auch 20 Jahre und dann auf 15 Jahre gekürzt. In diesem Moment geht es nur um die lebenslänglich bestraften Täter. Aber dann lösen sich plötzlich auch die unteren Strafrahmen auf, darauf haben diese Reformen aber nie abgezielt. Raub rückt dann auch weiter nach unten usw. Es geht dann eigentlich nicht mehr um die Tat und die Folgen des Raubes, sondern darum, um wieviel Raub weniger schlimm ist als Mord, laut aktueller Strafzumessung. Mehr nicht. Indem die oberste Meßlatte gesenkt wird verlieren die Delikte darunter immer mehr an Bedeutung. Und was erleben wir im Moment? Genau das.
#4.3.2.2.1
on
2011-12-14 00:14
"Warum sollen wir solchen Menschen den Weg zurück in die Gesellschaft offen halten? Da wurde einem Kind, einem vollwertigen Menschen, der Weg ins Leben genommen und das auf eine geradezu grausame Art. "
Verständlich! Meistens haben diese Menschen/Eltern allerdings selbst (nur) knapp ihre eigene Kindheit überlebt. Sie haben deswegen das Gefühl, dass ihre Eltern ausreichend gute Eltern waren, und verstehen nicht, weshalb sie selbst von Jugendämtern etc. kontrolliert und reglementiert werden.
#5
on
2011-12-13 20:02
Lara-Mia, 9 Monate alt geworden, qualvoll verhungert.
Strafe: 2 Jahre Jugendstrafe auf Bewährung. Ohne spürbare Sanktion verlässt die Mutter das Gerichtsgelände:
#6
on
2011-12-13 20:37
So entstehen Gerüchte im Internet...
Die Mutter von Lara-Mia wurde zu 3 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ohne Bewährung. Aus welcher Quelle stammt das Foto? Würde mich mal interessieren.
#6.1
on
2011-12-13 21:01
#6.1.1
on
2011-12-13 21:19
Nach meiner Einschätzung war Dein Beitrag so ziemlich auf Bild getrimmt. Armes kleines Kind, böse Mutter, Bewährung. Und dann verhöhnt die Mutter noch den Zuschauer mit dem doppelten Stinkefinger. Aktuelles Urteil? Drauf geschissen. Kommt beim Leser nicht so gut an.
Mag ja alles so gewesen sein, mittlerweile sitzt sie aber im Knast. Und das zu Recht.
#6.1.1.1
on
2011-12-13 21:41
Ja, zu Recht.
Aber meine Information war für den angegebenen Zeitpunkt eben korrekt. Reine Fakten, keine Meinung, kein Photoshop, nichts. Nur Fakten. Das Urteil wurde mittlerweile revidiert. Ja, zu Recht. Aber das löst mein generelles Problem immer noch nicht. Was passiert mit dem Richter aus dem ersten Urteil? Jeder Mensch in unserer Gesellschaft, der einen gravierenden Fehler macht, muss dafür bestraft werden. Das ist einhelliger Konsens. Das sehen auch Richter so. In jedem ihrer Urteile. Das sollte dann aber auch für Richter gelten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Für Unvermögen gilt das auch. Aber, wie man hier sieht, nur fast. Das ist nach meiner persönlichen Meinung nicht in Ordnung.
#6.1.1.1.1
on
2011-12-13 21:54
QUOTE: Aber meine Information war für den angegebenen Zeitpunkt eben korrekt. Für welchen angegebenen Zeitpunkt? Ich sehe da keinen.
#6.1.1.1.1.1
on
2011-12-13 22:25
Bild und damaliges Urteil stehen in direktem Zusammenhang.
#6.1.1.1.1.1.1
on
2011-12-13 22:30
"Nach einem ersten Prozess waren die Mutter und ihr ehemaliger Lebensgefährte mit einer Bewährungsstrafe wieder auf freien Fuß gekommen, der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Mai jedoch wieder auf."
Das ist des Rätsels Lösung.
#6.1.2
on
2011-12-13 21:22
Und es geht weiter. Killerspiele und Waffen stehen ja schon im Fokus, aber irgendwann muss man wirklich mal durchgreifen.
![]() Wieder mal die U-Bahn. Typisch.
#7
on
2011-12-14 23:28
[x] U-Bahnen verbieten
#7.1
on
2011-12-14 23:39
Man sollte in Bremen damit beginnen. Ich bin dafür.
#7.1.1
on
2011-12-14 23:47
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