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Plakate kleben und liegenlassen

Eine Frau klebte ein großes Plakat für eine Veranstaltung an die Scheibe der Eingangstür. Dass sie dazu bei keinem meiner Mitarbeiter um Erlaubnis bat, hätte ich mittlerweile ja hingenommen, wenn auch leicht zähneknirschend. Früher hätte ich mich darüber ja aufgeregt.

Aber ein Plakat mit breitem Paketklebeband an eine Scheibe zu kleben, ist schon nicht mehr nett. Vor allem bei dem Billigzeugs hat man als Eigentümer der Tür hinterher eine riesige Sauerei zu entfernen. Apropos entfernen: Die (teilweise nichtmal abgelaufenen) Plakate, die die Frau zu Gunsten ihres eigenen entfernt hatte, ließ sie einfach auf dem Boden neben der Tür liegen. Hallo, geht's noch?
Sie war gerade ein paar Sekunden raus, als ich ihr Meisterwerk schon wieder entfernte. Das hatte sie aber offenbar mitbekommen und ranzte mich wie eine Furie an, was mir einfallen würde, einfach ihren Veranstaltungshinweis zu entfernen.
Wahrheitsgemäß erklärte ich ihr, was mich an ihrer Aktion gestört hat. Sie entgegnete, dass sie nicht wusste, wohin mit dem Stapel alter Plakate (ist ja auch so abwegig, in einem Supermarkt nach Altpapierentsorgung zu fragen) und um Erlaubnis hätte sie schon am Vortag gebeten.

Tzz… Nice try. 8-)

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Kommentare

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Caron am :

Darf ich raten: Die Person und die Veranstaltung sind tendenziell dem linken Milieu zuzuordnen und befassen sich mit Weltverbesserung?

The other one am :

"... und befassen sich mit Weltverbesserung?"

Das ist aber ein weites Feld. Dazu könnte ja schon zählen, wenn jemand sein Frau bei der nächsten Altweibersammlung an die Strasse stellt.

Noga am :

Unhöflichkeit ist eine Sache, aber bei Sachbeschädigung hört der Spaß wirklich auf.

dr. pop am :

Wo liegt denn eine Sachbeschädigung vor?

isidor am :

Abreißen eines Plakates, das für eine noch nicht stattgefundene Veranstaltung wirbt.

Sonstwer2 am :

Das ist ein guter Ansatz. Sachbeschädigung ist beispielsweise auch das Ankleben mit billigem Paketband, das seine Klebemasse zurücklässt.

dr. pop am :

Das sieht z.B. wikipedia anders:

"Tathandlungen sind Beschädigen und Zerstören. Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz. Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden."

The other one am :

Das stimmt.

"Vor allem bei dem Billigzeugs hat man als Eigentümer der Tür hinterher eine riesige Sauerei zu entfernen."

Wie wir ja wissen, werden die Scheiben in den Türen turnusmäßig gewechselt. Danach sind auch die Klebereste kein Problem mehr.

DJ Teac am :

Nein eine Sachbeschädigung liegt auch dann vor wenn "die Sache" auch nur vorrübergehend in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt wurde.
Deswegen ist auch jemandem die Luft aus dem Reifen lassen (ohne diesen dauerhaft zu beschädigen) bereits eine Sachbeschädigung.

dr. pop am :

Nicht alles, was hinkt, ist automatisch auch ein Vergleich.
Die Scheibe lässt sich relativ problemlos mit etwas Scheibenreiniger und einer Rasierklinge reinigen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich halte die Aktion(en) der Dame für absolut dumm.
Aber eine Sachbeschädigung ist etwas anderes.

The other one am :

"Die Scheibe lässt sich relativ problemlos mit etwas Scheibenreiniger und einer Rasierklinge reinigen."

Das halte ich für eine sehr freizügige Auslegung. Damit rückt das Eigentum des Einzelnen in den Hintergrund.

Solange der andere noch vertretbare Mühen und Kosten hat kann ich mit seinem Eigentum anstellen was ich will. Sehr gewagt, nach meiner Ansicht.

Wenn mir jemand z.B. ein Plakat ans Auto klebt, selbst wenn er das teuerste Klebeband der Welt verwendet, dann hat sein Arsch Kirmes.

dr. pop am :

Vielleicht können wir ja von der emtionalen Ebene wieder auf die sachliche zurück kehren.

Ich habe mich klar dazu geäussert, dass ich das Verhalten der Plakatiererin nicht ok finde.
Trotzdem liegt, nach Ansicht des Gesetzgebers, keine Sachbeschädigung vor.

dr. pop am :

Ich tausche "emtionalen" gegen "emotionalen" und werde meinen fetten Kater demnächst auf Diät setzen, damit ich meine Tastatur auch wieder sehen kann.

The other one am :

In meiner Welt gibt es keinen Platz für Emotionen und das macht glücklich.

The other one am :

Ein "mich" noch einschieben und alles wird gut.

DJ Teac am :

Das hinkt nicht wirklich. Es ist und bleibt eine Sachbeschädigung, auch wenn Wikipedia das anders sieht.

Ansonsten ist es wohl rechtlich auch in Ordnung Jemandem auf die Motorhaube zu kacken.....

The other one am :

Bei Tempo 140 wäre das bestimmt ein Spektakel und ich würde auch die Scheibenwischer ständig auf höchster Stufe laufen lassen um ja nix zu verpassen.

anjapcprima am :

Mich wundert, dass sie nicht gesagt hat, sie hätte mit der Veranstaltung nichts zu tun, sondern hat nur den Auftrag hat, die Plakate anzukleben.

Mit einer derartigen Kurzsichtigkeit macht man sich nicht unbedingt Freunde.

Nimmt sie denn die Plakate auch wieder ab? :-)

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