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Der Weg zur Halle

Nein, es folgt jetzt keine Beschreibung für Leute, die mich dort mal besuchen wollen…

Was den Immobilienkauf betrifft: Ich bin zwar noch kein Eigentümer eines netten Grundstücks mit einer gepflegten Halle obendrauf, aber nach dem Notarbesuch in den letzten zwei Stunden habe ich jetzt immerhin schonmal einen…


Tataaaaaa…


Eigentumsverschaffungsanspruch!


Wow. 8-)

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Kommentare

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Blogleser Matthias am :

mmh, den Begriff kennt nichmal Wikipedia *gg*

Was das nun ? Nur eine Option ?

The other one am :

"Um eine Einräumung oder eine Aufhebung in Bezug auf Grundstücke abzusichern, kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden (§ 883 Abs. 1 S. 1 BGB). So kann beispielsweise der Eigentumsverschaffungsanspruch eines Käufers schon vor der tatsächlichen Eigentumsumschreibung durch die Eintragung einer Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) abgesichert werden. Verfügungen, die nach der Eintragung der Vormerkung über das betroffene Grundstück oder Recht getroffen werden sind dem Berechtigten gegenüber insoweit unwirksam, als sie dessen Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden („relative Unwirksamkeit“). Die Vormerkung ist zu dem durch sie gesicherten Anspruch akzessorisch."

ednong am :

Aus den Fingern gesogen oder nur ohne Quellenangabe?

The other one am :

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuch

Ich konnte ja schlecht schreiben, dass ich das auf Wikipedia gefunden habe. ;-)

dirty am :

Wobei Björn nur von einem "Eigentumsverschaffungsanspruch" sprach, nicht von einem "durch eine Vormerkung gesicherten Eigentumsverschaffungsanspruch". Dieser Anspruch hat erst mal gar nichts mit einer Vormerkung zu tun (außer, dass man ihn eben durch eine Vormerkung gegen zwischenzeitliche anderweitige Übertragungen des Eigentums absichern kann), sondern der entsteht schlicht und einfach mit Abschluss (= im Fall von Grundstücken notarieller Beurkundung) des Kaufvertrags.

Der Eigentumsverschaffungsanspruch ist auch nichts grundstückspezifisches. Den hat man bei jedem Kaufvertrag, wobei er bei den typischen kleinen Geschäften des täglichen Lebens (Brötchenkauf etc.) in der Regel unmittelbar erfüllt wird. Aber wenn man irgendwo was bestellt, sei es Katalog, Internet, oder eine nicht vorrätige Ware in einem Ladengeschäft, dann hat man mit Annahme der Bestellung einen Kaufvertrag und daraus einen Eigentumsverschaffungsanspruch.

Jürgen am :

Aber (genauer) Ort wäre nicht schlecht, Weg finden wir selbst ;-)

The other one am :

Bis jetzt wissen wir nur: Planet Erde, nördliche Hemisphäre.

TOMRA am :

Aber dann demnächst einfach im Grundbuch nachschauen. ;-)

The other one am :

Das Thema haben wir hier doch schon abgehandelt. Mal eben so zum Spaß die Grundbücher durchgehen fällt aus.

Oskar am :

Hierzulande werden dann wohl auch nicht Immobilientransaktionen nach Abschluss automatisch veröffentlicht, oder? Ich kenn das so aus den USA. Ob das Grundbuch dort öffentlich ist, weiß ich nicht, aber die Transaktionen werden mit Angaben von Käufer, Verkäufer und Preis automatisch veröffentlicht.

Ich hätte letztens gern mal das Ergebnis einer Zwangsversteigerung erfahren, aber das Gericht hat nur mitgeteilt, daß das Objekt tatsächlich versteigert worden ist.

dr. pop am :

Und bringt Jürgen jetzt jeden Tag einen größeren Bildausschnitt, bis es alle erraten haben?

The other one am :

Der surft bestimmt nur nebenbei:

http://i40.tinypic.com/350w4yb.jpg

Jürgen am :

:-D ... nicht vergessen, und verdiene mit der Livecam auch noch Geld

The other one am :

Hoffentlich ohne Ton.

"Ja Schätzchen, ich habe die Halle gefunden!" 8-)

Jürgen am :

natürlich nicht "Halle" sondern "H-Punkt"! ;-)

JSG am :

Und... wie werden die Waren von Lagerhalle zum Markt transportiert? Ein eigener LKW mit Hubbühne dürfte sich wohl nicht lohnen...

dr. pop am :

Das erledigen Jörg & Jörn mit Bus und Straßenbahn.

TOMRA am :

Eigentumsverschaffungsanspruch, sind wir hier in einer ERGO Werbung oder was? :-D

SK am :

was kostet so ein egentums-dings-spruch beim Notar ?

Razool am :

Abhängig vom Wert

Sakasiru am :

24 Kommentare und keiner hats geschrieben...

Glückwunsch zur erfolgreichen Hallenfindung!

Erklärbär™ am :

Solange er nicht erzählt, was er mit der Halle eigentlich will und wo die grüne LED und die 10.000 EUR hin sind, ist das doch auch noch etwas verfrüht. Oder meinst du nicht?

Jürgen am :

Für 1.000 Euro Monatsraten über 1 Jahr verteilt besorge ich Björns Geld wieder, sogar mit Garantie ;-)

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