Thursday, June 16. 2005SozialscheinTrackbacks
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Schwierige Entscheidung, wenn man die Hintergünde für den Sozialfall nicht kennt.
Ich bin kein Freund davon, nach dem Motto zu verfahren: "Man stecke alle in einen Sack und schlage kräftig drauf, dann trifft man schon den Richtigen." Will sagen, nicht alle, die von Sozialhilfe (ich glaube jetzt wird es irgendwie mit einem dtsch. Mittelgebirge bezeichnet) leben, tun das willentlich in betrügerischer Absicht. Auch wenn manch Stammtischredner das nicht so (ein)sehen will (Anwesende wie immer ausgenommen). Deswegen steht es mir und anderen sicher nicht zu, der Kostenübernahmescheininhaberin (was für ein Wort) den Genuß (?) von Tabak zu verweigern. Sonst wäre man ja konsequenterweise auch gezwungen, bei z.B. Schokolade, Kaffee und anderen Genußgütern abweisend den Kopf zu schütteln. Gönnen wir sie ihr und anderen ruhig. Wir könnten schneller als uns lieb ist, uns in genau der gleichen Lage befinden. Die Arbeitsplatzvernichter in unserem Land sind da ja ganz rührig und erfolgreich
Ich sehe da das Problem nicht. Ob die gute Frau für die 10 Euro lieber ein paar Steaks mampft, tütenweise Chips kauft oder eben 120g Tabak, sollte doch ihr überlassen sein. Für das Sozialamt ist das letztendlich auch egal. Oder sollen wir wirklich wieder Kalorientabellen einführen?
Dürfen dann Sozialhilfeempfänger nicht mehr rauchen? Das Geld oder den Schein kann sie eh nur einmal ausgeben....oder doch lieber gleich fertig gepackte Lebensmittelkartons?
greetz anahid
#3
on
2005-06-16 15:58
Japs einfach Proteinblocks und Getränkepulver ausgeben. Oder gleich Armeerationen
#4
on
2005-06-16 15:59
Neu!
Soylent Green - Für eine umfassende und vollwertige Ernährung. (Guter Film, unbedingt ansehen, vorher nicht mal eben schnell in Google kucken!)
#4.1
on
2005-06-16 17:34
Als Bürger kann man das nur gut finden: denn damit wandert der größt-mögliche Anteil der Kohle wieder zurück in die Hand des Staats.
Sie nährt sich quasi selbst.
#5
on
2005-06-16 16:03
Bissl Off Topic:
Wenn Du jetzt jedes mal bei "Musik" einen Link zum entsprechenden Eintrag machst, wird der aber in ein paar Wochen extrem viele Trackbacks verzeichnen. *g*
Hier hab ich in nem Laden mal erlebt, als jemandem der Taback und Alkohol fuer den Sozalschein verweigert wurde. (stand wohl auch drauf)
Die Person hatte zwar nen ganz schoenen Aufstand gemacht, aber dann doch eingesehen. Das beste war dann, als die Person auf dem Parkplatz in einen Dicken Mercedes gestiegen ist und mit quitschenden reifen abgedampft ist.. manchmal macht man sich dann schon Gedanken..
Ich würde genervt gucken, aber keine Einschränkungen machen. Wir sind ein Sozialstaat - das bedeutet, dass wir den Leuten die freie Wahl lassen müssen, ob sie mit der ihnen laut Recht und Gesetz zustehenden Staatsknete was Vernünftiges machen oder sie durch die Lunge ziehen.
Das ist interessanterweise auch ein ganz früher Ansatz in der christlichen Weltanschauung, wie mir gerade kommt: wir können selbst entscheiden, ob wir mit unseren Talenten Gutes oder weniger Gutes tun. Für die allermeisten ist das gut. Aber es gibt immer ein paar, die es ausnützen. Mit denen muss man eben leben. Thomas
#8
on
2005-06-16 17:31
Du hast eine sehr merkwürdige Definition von Sozialstaat. Meiner Meinung nach ist Sozialstaat nicht eine Wahl des Bürgers sondern eine Verpflichtung des Staats gegenüber seinen Bürgern.
Schließe mich der Meinung der Freien Wahl an.
Dazu das Sie sich "Lebensmittel" kaufen soll und das Tabakwaren nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind: Nach dem Lebensmittelrecht sind Tabak und Tabakerzeugnisse kein Lebensmittel, damit bräuchte es nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. mfg ß
Seit wann gibt es denn für Sozialhilfeempfänger Lebensmittelkarten? Das ist doch Unsinn. Das gibt's nur für Asylbewerber.
#10
on
2005-06-16 18:40
Wo ist das Problem....durch die Zigaretten wandert ein viel höherer Anteil der Sozialhilfe als Steuer wieder zurück zum Hansi Eichel als bei schöden Lebensmitteln mit 7% MwSt.
Sonst guckt ihr doch auch alle sofort bei Wikipedia nach:
Lebensmittel Demnach (und nach meiner Meinung) ist Tabak kein Lebensmittel..
#12
on
2005-06-16 20:49
Mal abgesehen davon, ob da nun drauf stand "Für Lebensmittel". Die Frau bekommt den Kostenübernahmeschein sicherlich deshalb WEIL sie sehr wenig finanzielle Mittel zur verfügung hat. Die Problematik etwa bei Harz IV (Sozialhilfe) ist ja nicht, dass die Menschen hungern müssen. Es geht darum, ob man sein Leben genießen kann oder nicht. Genuss mag für den einen das Rauchen sein, für den anderen Kino, Bier, Kaffee trinken im sonnigen Café, ...
Die Frage, ob die Zigaretten hätten verweigert werden sollen, muss meiner Meinung nach klar mit Nein beantwortet werden. Hunger ist ein Trieb, der Mensch in der Regel befriedigt. Die Frau hat sich - ein klein wenig - Luxus gegönnt.
#13
on
2005-06-17 00:30
Tabakwaren und Alkohol sind ausdrücklich keine Lebensmittel. Wer nikotinabhängig ist, hat dann ein ziemliches Problem.
Kostenübernahmescheine gibt es nur für Flüchtlinge nach Asylbewerberleistungsgesetz. Das soll den Abfluß der Mittel in die Heimat verhindern. Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Empfänger haben einen gesetzlichen Bargeldanspruch (sieht man von der verfassungswidrigen Diskriminierung der unter 25jährigen einmal ab). Kostenübernahmescheine müssen auf einmal ausgegeben werden, die Herausgabe von Wechselgeld ist untersagt. Die 40 EUR dürften ca. 25 % der monatlichen Leistung gewesen sein. Mit so einem Zettel kann man natürlich nicht zu einem x-beliebigen Discounter gehen, denn sie werden natürlich nicht überall angenommen. Bleiben also nur Ananasscheiben für 79 ct. Björn, auch wenn die Kostenübernahmescheine für Dich lukrativ sind (u. a. wegen obengenannter Aufrundung), wenn Dich das so stört, dann sei doch einfach konsequent und nimm sie nicht mehr an. Dann können die Leute woanders (keinen Tabak) einkaufen gehen und müssen sich nicht ohne ihr Wissen öffentlich für ihren Bedarf verantworten.
#14
on
2005-06-17 09:44
Da ich selbst schon im Handel gearbeitet habe, kann ich nur sagen, wenn hier das Sozialamt mitlesen würde könnte es sein, dass du auf dem Sozialschein sitzen bleibst.
Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber in Nürnberg stand ganz klipp und klar drauf, dass es die Erstattung durch das Sozialamt nur gibt, wenn auch nur das erlaubte verkauft wurde. Der Kassenbon muss wahrscheinlich angehängt werden (in Kopie)? Aber vielleicht nimmt es ja das Sozialamt auch allgemein nicht so ernst und dürfen bloß keine Sozialscheine die Tabak erlauben ausstellen. Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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