Wednesday, August 31. 2011Hilfe oder Todesstoß?Trackbacks
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Gerade im B2B-Bereich machen doch solche Warnungen mithin am wenigsten Sinn!
Klar, per Vorkasse sollte man bei insolventen Unternehmen nichts kaufen. Und eine Gewährleistung durch den Händler sieht auch schlecht aus - aber im Businessbereich gibt es da eh quasi nichts, für einen Supermarkt wäre die eh nur kurz relevant, und für Non-Food-Artikel gibt es ja dann noch den Hersteller... Tja, die Panik vor der Insolvenz. Zu wenige kapieren, dass es dabei um das INSOLVENTE Unternehmen geht, und nicht um die Gläubiger. Die bekommen eh selten mehr als 2-5%, falls das Unternehmen abgewickelt wird - oftmals lohnt es sich für diese also dann, es nochmal mit einem Aufschub/Erlass zu probieren. Ein letzter Warnschuss "gebt uns Zeit/Geld, sonst bekommt ihr nichts zurück".
"und ausdrücklich davor gewarnt wird, von denen noch weiter Ware zu beziehen"
Wer gibt solche Warnungen raus??? Verstehe ich auch nicht, der Händler zahlt doch auf Rechnung, also nachdem die Ware geliefert wurde?
#2
on
2011-08-31 10:30
Naja, ein Lieferant für einen Supermarkt ist was anderes als zum Beispiel ein Distributor für Computertechnik (der ggf. Garantieabwicklung übernehmen muss) oder gleich der Hersteller komplexer Technik: Würdest du ein neues Kassensystem oder einen Leergutautomaten bei einer Firma in Insolvenz kaufen, für das hinterher eigentlich über viele Jahre Wartung bezogen werden muß, wo aber keinesfalls feststeht, daß das Unternehmen nicht abgewickelt wird?
#3
on
2011-08-31 10:49
Naja, leider gibt es ja immer wieder Insolvenverwalter, die mehr ihre eigenen Interessen im Blick haben als die des Unternehmens... vielleicht so ein Fall?
#4
on
2011-08-31 12:21
Das nennt sich verlängerter Eigentumsvorbehalt.
In der Praxis bedeutet das, dass Lieferanten des insolventen Lieferanten ihre Ware auch noch bei Björn wieder abholen können, wenn ihre Rechnungen nicht bezahlt werden. Die kleine Tücke liegt darin, dass man vom insolventen Lieferanten das dann eventuell schon gezahlte Geld nicht mehr zurück bekommt. Am Ende sitzt man also u.U. ohne Ware und ohne Geld da.
#5
on
2011-08-31 12:35
Das ist ein Bremer Spezialfall, denn dort braucht es keine Unternehmen. Es gibt ja den Länderfinanzausgleich.
#6
on
2011-08-31 12:58
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