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Insolvenzverfahren

Mit der Tagespost trudelte hier heute Mittag ein Schreiben einer Anwaltskanzlei ein: Einer meiner kleineren Lieferanten hat offenbar Insolvenz angemeldet, das zuständige Amtsgericht ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Mit Ware werde ich zunächst weiterhin beliefert, die Zahlungen sollen aber auf ein spezielles Konto erfolgen. Etwas seltsam fand ich den Hinweis, dass Zahlungen auf das ursprüngliche Geschäftskonto als nicht erfolgt gelten sollen.

Wie auch immer: Ich bin gespannt, wie es weitergeht – und hoffe persönlich, dass alles gut ausgehen wird.

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Kommentare

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schmitzrocket am :

Coca Cola ist auch Insolvent bitte alle Zahlungen deshalb auf mein Konto. :-)

The other one am :

Die Olivenpflücker auch.

Senfgnu am :

Da meine Firma auch insolvent war (ging aber gut aus, Käufer gefunden, fast alle übernommen worden), kann ich sagen, dass das ganz normal ist.

Das neue Konto steht unter der Obhut des Insolvenzverwalters und dient dazu, Einnahmen aus der Insolvenzphase vor dem Zugriff der Altgläubiger zu schützen und die laufenden Gehälter und Lieferantenrechnungen zu bezahlen.

buntklicker.de am :

Das ist völlig normal so. Zahlungen mit befreiender Wirkung (also so, daß Deine Verbindlichkeit erloschen ist) dürfen nur an den Insolvenzverwalter erfolgen, da dieser dafür zuständig ist, darüber zu wachen, daß die Gläubiger nicht geschädigt werden. Standardvorgehen in solchen Fällen und kein Grund zur Sorge.

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