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Kakao und Scherben

"Entschuldigung, mir ist da ein kleines Malheur passiert. Eine Flasche Kakao ist im Kühlregal heruntergefallen und zerbrochen. Soll ich das wegmachen oder würden Sie das für mich tun? Und muss ich das jetzt bezahlen?", wäre die vorbildliche Aussage eines Kunden.

Natürlich muss niemand den Schaden bezahlen und wir machen den Saukram auch anstandslos selber für den Kunden weg.

Mir würd's ja schon reichen, wenn die Leute einfach nur kurz beim Marktpersonal Bescheid sagen würden und man nicht irgendwann nach Stunden zufällig auf die durchgeweichten und verklebten Kartons im Kühlregal trifft. :-|


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Kommentare

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Lars am :

So wie du dir das wünscht, hab ich das mal in nem Rewe gemacht. Ergebnis. Anschiss vom feinsten und ich sollte das bezahlen was kaputt gegangen ist.

Seitdem, mir doch scheissegal wenn da was ausläuft.

kartdriver am :

Warum liegt da papen drunter?

Schaf Nase am :

Ich glaube nicht dass da Papen drunterliegt. Laut Wikipedia ist der auf dem Friedhof in Wallerfangen begraben.

hirosakipanda am :

Wenn sowas erst nach Stunden auffällt ist das eher ein Zeichen dafür, dass das Personal seine Arbeit nicht macht.

Und solange die Reaktion des Mitarbeiters nicht "Oh, ist Ihnen etwas passiert? Sind Ihre Sachen sauber? Warten Sie, ich mach das für Sie weg. Nehmen Sie sich einfach was neues." ist, sehe ich keinerlei Grund dazu in einem derart unterwürfigen Ton zu kommen.

Toastbrot am :

Ja genau. Die Mitarbeiter haben ja auch nichts anderes zu tun als sich 24/7 neben die Regale zu stellen und darauf zu warten, ob nicht einem Kunden etwas kaputt geht... *kopfschüttel*
Das hat nichts mit unterwürfig zu tun, sondern ist einfach nur höflich. Schließlich hat man etwas kaputt gemacht das einem nicht gehört. Echt, Kunden wie dich braucht das Land.... *ironie*

hirosakipanda am :

Also in meinen Augen ist es durchaus Aufgabe der Mitarbeiter auch immer mal durch die Gänge zu gehen und zu schauen ob alles in Ordnung ist. Und wenn dafür nicht genug Personal da ist, dann muss man entweder welches einstellen, oder aber mit Problemen wie diesem hier leben.

Und falls du glaubst ich würde sowas wie oben machen, muss ich dich leider enttäuschen. Ich weiss schon wie man sich benimmt. Mich kotzt aber diese verfluchte "ich hab hier das Sagen" Erwartunghaltung von Björn manchmal echt an. Selber benimmt er sich manchmal wie ein Waldschrat (z.b. wenn Leute fragen ob sie etwas altes haben können!) erwartet von seinen Kunden aber Höflichkeit und Ehrfurcht in höchstem Maße. Das funktioniert so einfach nicht.

DJ Teac am :

Sorry aber auf welchem Planeten bist du nochmals aufgewachsen?

Schaf Nase am :

"Wenn sowas erst nach Stunden auffällt"

Typisch Björn... kaum trifft er zufällig auf die durchgeweichten und verklebten Kartons im Kühlregal, rennt er an die Videoüberwachung um zu kontrollieren wem das wann passiert ist.

deti am :

ich durfte acuh schon einen becher sahne zahlen, der runter gefallen ist - jut, ein becher sahne kostet nicht die welt, aber jedes mal, wenn ich hier lese, dass das unüblich ist, ärger ich mich :-D

Jim am :

Wenn man was zahlen muss (also Schadenersatz leisten) dann aber eigentlich nur den Einkaufspreis des Händlers, oder?

The other one am :

Wie kommst Du denn auf diese Idee? :-D

Hättest Du die Ware nicht zerstört, könnte sie der Händler ja verkaufen, inklusive Gewinnspanne.

Schaf Nase am :

Selbstverständlich nur den EK!

Hier geht es um Schadenersatz, also um den Ersatz dessen was aufgewendet werden muss um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Und dafür muss bei der nächsten Bestellung nur eine Flasche mehr bestellt und bezahlt werden.

Einen entgangenen Gewinn wird es hier in der Regel nicht geben, bzw. falls es ihn ausnahmsweise gibt wird er nicht gerichtsfest nachweisbar sein. Der Kunde der diese zerstörte Flasche nicht mehr vorfindet, wird stattdessen halt eine andere nehmen, es stehen ja noch mindestens zwei weitere im Kühregal. Allenfalls wenn vor Eintreffen der neuen Lieferung der Kakao ausgeht UND der Händler nachweisen kann, dass er tatsächlich eine zusätzliche Flasche hätte verkaufen können, könnte man darüber nachdenken ob die Handelsspanne als Folgeschaden auszugleichen wäre.

Vielleicht wäre ja auch ausgerechnet diese Flasche drei Tage später "wegen MHD" unter dem EK verkauft worden. Dann hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reduktionsbetrages. :-)

The other one am :

Ich habe keine Ahnung, wie ist das dann mit der Umsatzsteuer für diesen Artikel?

Schaf Nase am :

Steuerrecht? Wirklich nicht mein Ding!

Könnte davon abhängen ob der Händler vorsteuerabzugesberechtigt ist.

The other one am :

Jetzt mal im so ganz unter uns:

Jim hatte da so eine unterschwellige und völlig unbegründete Angst vor immensen Kosten, die da auf ihn zukommen könnten.

Diese Chance muss man nutzen!

Wir hätten das jetzt mit Tricks, Kniffen und ein wenig Kreativität locker in den Bereich von € 1.000,- für einen Becher Joghurt fabulieren können.

Und Du hast es verbockt. :-D

Caron am :

Ich habe auch schon die Rechtsauffassung gelesen, dass der Kunde innerhalb des Marktes quasi im Auftrag des Händlers handelt, da er mit dem Tragen der Ware vom Regel zu Kasse (im Vergleich zum klassischen Laden) einen Geschäftsprozess übernimmt. Damit würde der Ladenbetreiber haften.

Das schöne ist aber: Es ist mir völlig egal. Wenn mir etwas im Supermarkt runterfällt, frage ich den nächstbesten Mitarbeiter, ob ihn meine Kontaktdaten interessieren, um das ganze über meine Haftpflichtversicherung zu klären. Die kann sich dann auch gerne mit dem Laden darüber auseinandersetzen, um ein Anspruch besteht, und ob der nun EK, Steuern, VK, Reinigungskosten oder Schmerzensgeld beinhaltet, weil die Käsefrau sich bei dem Scheppern erschreckt hat. Dafür bin ich ja versichert.

DJ Teac am :

"frage ich den nächstbesten Mitarbeiter, ob ihn meine Kontaktdaten interessieren, um das ganze über meine Haftpflichtversicherung zu klären. "

Sehr sozial und nett dieses verhalten, das muss man sagen.

Gloria am :

Recht hast Du Björn, meiner Meinung nach.

Manche Leute haben es aber anscheinend nicht drauf, sodass ständige Kontrollen erforderlich sind.

Als Kundin würde ich mir die vor allem im Obst- und Gemüsebereich wünschen. Schon oft ist es mir passiert, dass ich beinahe auf einer verhängnisvollen Kombination von glatten Fliesen und heruntergefallenen Salatblättern o. Ä. ausgerutscht wäre. Man rechnet ja bei Betreten eines Supermarkts nicht ständig mit Glatteis. :-|

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