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Die Umkleberin

Auf einer relativ teuren (immerhin 3,89€) Packung mit frischen Bio-Teigwaren klebte ein Sonderpreisetikett mit dem aufgedruckten Preis 1,50€. Allerdings war der Strichcode der Packung nicht entwertet, so dass mein Mitarbeiter an der Kasse die Packung zunächst über den Scanner zog und der Kundin nachträglich und gutgläubig die Gutschrift ausstellte.

Was er in dem Moment nämlich nicht wusste, war die Tatsache, dass die Kundin selber das Preisetikett von einer anderen (reduzierten) Ware abgeknibbelt und schließlich auf ihre Frischteignudeln geklebt hat. Das aufgedruckte Mindesthalbarkeitsdatum war noch lange nicht erreicht und so hat die Frau sich selber einen schönen Rabatt gegeben.

Nun heißt es abwarten. Nachträglich brauchen wir sie auf diese Sache im Grunde nicht mehr anzusprechen, da würde sie alles abstreiten. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sie wiederkommt und diese Masche noch einmal probieren wird. :-|

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Kommentare

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blogleser am :

diese preisetiketten aus den meto auszeichnern sind doch dreigeteilt? beim versuch die abzunehmen hat man dann drei stücke und die wieder korrekt zusammenzusetzen ohne, dass es auffällt ist doch nahezu unmöglich?

eine alternative wären vielleicht sonderpreis barcodes? nicht so leicht nachzumachen

questionmark am :

Die METO-Etiketten sind nicht zwingend dreigeteilt. Ich bei einer bekannten Drogeriemarktkette, die auch METO-Etiketten zur Preisreduzierung (z.B. bei MHD-Ware) einsetzt - und unsere roten METO-Etiketten mit Aufdruck "Sonderpreis" bzw. "Ausverkauf" sind nicht dreigeteilt. Ich finde die dreigeteilten Etiketten aber auch besser, eben weil man sie nicht einfach in einem Stück abziehen kann - und die drei Einzelteile schwer wieder ordentlich zusammen zu puzzeln sind. Ohne das ein Mitarbeiter das merkt.

questionmark

questionmark am :

Im zweiten Satz fehlt zwischen "Ich" und "bei" das Wort: arbeite. Eine kleine Unachtsamkeit von mir. :-O

brasilblogger am :

Dezentralisierte Barcodes sind gar keine schlechte Idee - vielleicht greift Björn das ja nochmal so auf.

Kampfschmuser am :

Betrug von der feinsten Sorte. Sich einen 263er wegen 2 Euro an die Backe zu hängen, ist schon mächtig blöd. Ich hoffe, dass du sie beim nächsten Mal erwischt, damit sie auch lernt, dass solche netten Verhaltensweisen keine Kavaliersdelikte sind.

@blogleser
Über den Barcode ist die elegantere Methode sich einen Betrug einzuhandeln. ;-)

Erklärbär™ am :

99% der Leser hier wissen doch erst gar nicht, was du mit dem 263er meinst. Bitte kläre doch die ganzen Glorias, Other Ones, rusamas, poppi-Kallis und Co. auf, welchen Tatbestand du hier nennst und wann dieser erfüllt ist.

rusama am :

sind ja nun nicht alle dauernörgler und prozessierer und daher gerichts und paragraphenbewandert herr erklärbär

Erklärbär™ am :

Oh, sind wieder einmal deine Shift-Tasten defekt, herzallerliebste linke Zecke?

The other one am :

Da ist der Erklärbär wohl am Ende seines Lateins. :-D

Erklärbär™ am :

Nein, als studierter Jurist habe ich konsequenterweise auch das Latinum - ob kleines oder großes mag hier offen bleiben - erworben.

Sollen wir die Schwanzlängen vergleichen? Oder ziehst du dort auch den kürzeren?

Abbo T.Karin am :

QUOTE:
Erklärbär:Nein, als studierter Jurist habe ich konsequenterweise auch das Latinum - ob kleines oder großes mag hier offen bleiben - erworben.

Sollen wir die Schwanzlängen vergleichen? Oder ziehst du dort auch den kürzeren?


Jurist? Das läßt Ihre Ausdrucksweise garnicht vermuten.
:-(

rusama am :

scheint erfolglos den weg eines ehrlichen juristen versucht zu haben und ist dann zu den abmahnhaien gewechselt

Erklärbär™ am :

Auch Juristen können sich wie die Axt im Walde verhalten, wenn die sie es im vorliegenden Sachverhalt als geboten ansehen.

Oder anders: In unserem Bereich gilt nicht das Sprichwort "Wer ficken will, muss freundlich sein", sondern "Gute Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin". Auch wenn ich nun nicht wirklich ein Mädchen bin.

Erklärbär™ am :

Wessen Viert-Account bist du?

der_wahre_pop am :

Wie süß. Das Bärchen macht sich mal wieder zum Affen.

The other one am :

Aber er ist ein studierterter Jurist. Wahrscheinlich Uni Bayreuth. Wer weiß, aus welchem anderen Blog er immer seine Kommentare hier 'reinkopiert. 8-)

der_wahre_pop am :

Wahrscheinlich ein echter 4-Punkte-Jurist.

Erklärbär™ am :

Oh, ist wieder Ausflug vom Behindertenheim?

der_wahre_pop am :

Ja, wir waren heute ein paar Juristen besuchen, sind dann aber doch ganz schnell wieder zurück ins Heim. Der Klügere gibt schließlich nach.

The other one am :

Aber das war doch ein schöner Tagesausflug.

Das hebt die Stimmung wenn man sieht, dass es anderen noch viel schlechter geht. :-D

der_wahre_pop am :

Bist Du jetzt eigentlich der Dritt-Account von mir, oder ist rusama der Viert-Account von Gloria? Ich komm da langsam total durcheinander und hab vollkommen den Überblick verloren. Hoffentlich bin ich nicht der Erklärbär selber.

The other one am :

Keine Ahnung, ich habe nur einen Account.

Für einen Zweit-Account müsste ich ja noch eine Fritz-Box kaufen, dafür reicht mein Geld nicht. 8-)

der_wahre_pop am :

Jurist müsste man sein. Dann hätte man nicht nur einen ordentlich langen Schniedel, sondern auch noch Geld wie Heu.

Anja am :

Na Björn, so RICHTIG viel scheint die geschlossene Kommentarfunktion ja nicht gebracht zu haben. Traurig, wie tief man sinken kann...

Erklärbär™ am :

Im Grunde hast du recht. Allerdings sollte man Andersgläubige wie poppi-Kalli, den anderen one und ihre alten Egos nicht dahingehend behandeln, dass man sie sperrt.

Wenn man mit ihnen diskutiert, dann stellt man recht schnell fest, dass sie im Grunde Hilfe benötigen. Und hier sollten wir als Internet-Community nicht die Augen verschließen, sondern helfen.

rusama am :

seine Diplome hat er sich dort besorgt:
http://www.addletters.com/diploma-generator.htm


:-D

rusama am :

warum bist du dieses jahr nicht in braunau um mit deinen kameraden den geburtstag eures Helden zu feiern???

Schaf Nase am :

"Godwin's law" ?

Approved!


Das Niveau sinkt! :'(

Erklärbär™ am :

Herzallerliebste linksradikale Zecke,

woher weißt du, ob ich nicht per UMTS-Datenkarte frisch aus dem großösterreichischen Netz meine Beiträge am gerade abgelaufenen Tag gesendet habe?

Im Übrigen kann ich "Schaf Nase" nur zustimmen.

rusama am :

sorry aber diese kindischen spielchen habe ich schon mit 13 jahren aufgegeben,immer gewinnen macht einfach keinen spass

Horst-Kevin am :

Ob nun 242er oder 263er ist doch egal, das Strafmaß ist das gleiche. Allerdings liegt der Rabatt beim 242er höher ;-)

Abbo T.Karin am :

Die Nudeln von heute sind morgen von gestern.Wieso sollen dafür andere Regeln gelten als für Brot ? 8-)

I killed the Girl am :

..die Öko-WG hat mal wieder zugeschlagen..

Dodger am :

Die Frage ist ja, ob dieses Verhalten überhaupt illegal ist.

Offiziell heißt es doch das die Preisschilder ohnehin nicht bindend sind, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden einen Preisvorschlag einzureichen sind. Wenn der Kunde jetzt an der Kasse einen anderen Vorschlag einreicht (mündlich, schriftlich,...) liegt es ja am Händler ob er diesen Preis annimmt oder nicht.

In der Realität ist das natürlich genauso unrealistisch wie die Erwartung das ich als Kunde die Preise für meine 100 Artikel im Kopf habe und den Kaufvorgang unterbrechen kann, wenn ein Preis nicht mit dem Regal übereinstimmt.

Aber gegen ein Hausverbot spricht natürlich trotzdem nichts. :-)

OxKing am :

Genau das selbe ging mir dabei auch durch den Schädel. Entweder sind Preise für beide Seiten bindend, oder eben nicht. Natürlich darf man hier jedoch eine betrügerische Absicht vermuten.

topas am :

Prinzipiell erst einmal richtig. Allerdings verbleibt noch zumindest §123 BGB zur Rückabwicklung - oder, da hier das corpus delicti bereits verzehrt sein dürfte, eine Schadensminderung, indem die Kundin die Differenz zahlt. Denn eine Täuschungsabsicht dürfte hier vorliegen, da die Kundin bewusst den niedrigeren Preis anbrachte um die Kassiererin über den Zustand des Artikels zu täuschen.

Zusammen mit einem Hausverbot sollte dann eine einfache und stabile Basis geschaffen sein.

Der oben genannte §263 ist schon etwas mutiger (hinsichtlich der Durchsetzbarkeit) :-)

The other one am :

"Bio-Teigwaren"

Das war ja zu erwarten.

Klodeckel am :

Die hat bestimmt auch Beine wie ein Reh. :-O

SylarXYZ am :

nein so haarig....

The other one am :

Vielleicht hat sie ja auch einen Hintern wie ein Brauereipferd, aber die dazu passenden Schuhe:

http://s3.amazonaws.com/readers/2010/01/15/horse-shoe_1.jpg

8-)

The other one am :

Könnte auch sein, zusätzlich mit so einem leichten Damenschatten, eben eine Mundhaar-Monika. 8-)

Svenja-and-the-City am :

Wenn ich in einem Laden nicht mal mehr ab und zu einen Preis umkleben darf, ja was ist denn das noch für ein Service?! Dann kann ich auch gleich bei ALDI kaufen. Nein, lieber Björn, da dürfen wir (du!) nicht kleinlich sein...

Mavez am :

Erinnert mich an ein Fall in einem Kaufhaus hier in der nähe:

Dort hat jemand über einige Zeit mit Selbstgedruckten Preisschildern Elektroartikel zu Spottpreisen an der Kasse bekommen.

Jürgen am :

Wenn sie das nächste Mal kommt sollte der Kassierer einfach auf einen niedrigpreisigen Artikel ein 10 Euro Sonderpreis-Etiketten kleben. Mal schauen wie sie reagiert :-D

Mapaed am :

Mei,
es gibt ja immer wieder Leute die meinen "intelligenter" zu sein als die Shopbetreiber.

Bei folgendem (nicht neuem) Artikel wurden Werbeaussagen auf die Probe gestellt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,754593,00.html

Ansonsten:
Es gibt immer noch genügend Leute die meinen sich durch Betrug (§263) oder Ladendiebstahl einen Vorteil verschaffen zu können.
Was sie kurzfristig auch schaffen.

But on the long run ...
Man sieht sich ja mehr als einmal im Leben.

Denn: Niemand lässt sich gerne übervorteilen und bestehlen.
Und sobald die Methode und die anwendende Person bekannt ist ... ist die Identifikation der illegal handelnden Person möglich.

Aber soweit denken die meisten halt nun mal nicht.
Wäre ja zuviel erwartet von der Menschheit ... :-P

Viva am :

Diese Umkleberei ist doch mittlerweile fast anerkannter Sport. Ich habs in meiner Zeit als Kassenmädchen auch desöfteren erlebt, dass mir alte Omis von den "Reduziert"-Kleiderständern Sachen gebracht haben, die Quasi mit Smiley-Stickern zu gepflastert waren (pro Smily gabs 25% Rabatt - sie hätten also theoretisch noch Geld mit Heim bekommen). Die Kasse scannte natürlich den richtigen Preis und ich wurde übel beschimpft und einmal mit einem BH beworfen :-D

Abbo T.Karin am :

Schwein gehabt. Schlimmer wäre gewesen, sie hätte Dir den potentiellen Inhalt um die Ohren gehauen. :'(

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