Tuesday, July 27. 2010Vernichtetes BeweismaterialTrackbacks
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Das ist aber ein sehr großzügiges Angebot, den Kuchen zu erstatten, den man gegessen hat...
#1
on
2010-07-27 18:54
om-nom-nom-nom-nom...
#2
on
2010-07-27 18:55
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt unbeliebt mache
Das war jetzt nicht so ganz ok, das war ja nicht Dein Kuchen. Er hat den ja bezahlt, und bei Dir nur zur Verwahrung da gelassen. Auch wenn der Typ ein Idiot ist, das war ein Fehler.
#3
on
2010-07-27 19:19
Er hatte ja seinen Wunsch nach Erstattung (also auch Aufgabe des Eigentums) bereits geäußert und (anscheinend) Björn's Bedingungen akzeptiert.
Da Björn somit Besitzer und auch (zumindest zukünftiger) Eigentümer war, stand der Weiterverwertung nichts im Wege, oder? Zumal es Björn vermutlich bei einem Sinneswandel des Kunden nicht schwer gefallen wäre, umgehend gleichwertigen Ersatz zu liefern...
#3.1
on
2010-07-27 19:25
Aber er gehört in dem Moment noch dem Kunden. Klar, Björn hat kein Problem ihm das Geld dafür oder einen gleichartigen Kuchen zu geben. Aber es ist zumindest taktisch unklug, einen Kunden da noch zusätzlich zu provozieren. Ich hätte abgewartet...
#3.1.1
on
2010-07-27 19:33
"Aber er gehört in dem Moment noch dem Kunden."
Nein, genau genommen nicht. In Björns Besitz ist die Ware zweifellos, in sein Eigentum ist sie (meiner Einschätzung nach) durch den vorangegangenen Vertragsschluss auch schon übergegangen. Jetzt müssen beide Parteien natürlich noch ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen, aber sofern nicht explizit ein späterer Eigentumsübergang vereinbart war, gehört die Ware Björn in jeder Hinsicht (wieder).
#3.1.1.1
on
2010-07-27 22:12
Hm, das ist natürlich ein Punkt.
#3.1.1.1.1
on
2010-07-28 08:50
Ja, das müßten Sie jetzt bitte mal näher erläutern, was daran nicht in Ordnung war.
#4
on
2010-07-27 19:29
Er musste ja irgendwie schauen, ob die Ware vielleicht wirklich verdorben ist oder ähnliches. Sonst kann da ja jeder ankommen...
Und gerade weil die Gefahr auf verdorbene Ware besteht isst man sie?
#5.1
on
2010-07-27 20:02
Das nennt man "Selbstversuch"
#5.1.1
on
2010-07-27 20:05
Hmmm, Kuchen!
#6
on
2010-07-27 21:49
#7
on
2010-07-27 22:38
super heintje, gings nicht noch breiter?
#7.1
on
2010-07-27 23:12
Bitte das Bild verkleinern, das zerstört das gesamte Bloglayout...
[Rechtsklick]=> Grafik blockieren.
Ich liebe Adblock.
#8
on
2010-07-27 23:14
Noch besser.
Folgende Filterregel erstellen. shopblogger.de##*.plugin_comment_body > IMG Das deaktiviert alle Grafiken in der Kommentare Seitenleiste. Hab ich seit ein paar Monaten so eingestellt
layout-wieder-schön-mach-kommentar
#9
on
2010-07-27 23:29
Strafbarkeit nach §§ 246 I, 246 II StGB
1. fremde bewegliche Sache (+) Fremd ist eine Sache, die sich nicht im (Allein-)Eigentum des Täters befindet. Der Käufer war Eigentümer. Insbesondere liegt keine dingliche Einigung für eine Übereignung nach § 929 BGB und damit Fremdheit vor. 2. Zueignungsabsicht (+) Für den Verzehr wird ein zumindest vorübergehender Aneinungswille und ein Enteigungsvorsatz und damit die Zueignungsabsicht bejaht. 3. Manifestierung der Zueignungsabsicht (+) Im Verzehr. 4. Rechtswidrigkeit der Zueignung (+) Es besteht kein Anspruch des Verkäufers auf Übereignung. 5. Anvertrautsein nach § 246 II Anvertraut sind Sachen, bei denen die Sachherrschaft mit der Verpflichtung eingeräumt wurde, mit der Sache nur im Sinne des Anvertrauenden zu verfahren. Hier dürfte von einem Verwahrungsvertrag nach den §§ 688 ff. BGB auszugehen sein. Die Sache ist dementsprechend anvertraut. 6. Vorsatz bzgl. Fremdheit, Anvertrautsein, Rechtswidrigkeit Nach den objektiven Anhaltspunkten wusste Björn, dass die Sache fremd, anvertraut und eine Zueignung rechtswidrig sein könnte. Er handelte somit zumindest mit Eventualvorsatz. 7. Strafantrag Es handelt sich um eine geringwertige Sache. Es müsste ein Strafantrag nach § 248a StGB gestellt werden. Wegen des Blogeintrags könnte jedoch auch ein besonderes öffentliches Interesse bejaht werden und der Strafantrag entbehrlich sein. Björn hat sich strafbar gemacht.
#13
on
2010-07-28 12:21
Was für ein Gelaber!
#13.1
on
2010-07-28 12:48
Das ist eine gutachterliche Kurzprüfung des § 246 StGB, wie ihn jede Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen macht. Übersteigt aber anscheinend deinen Horizont.
#13.1.1
on
2010-07-28 17:49
Und den vorhergegangenen Rückkaufvertrag lassen wir der Einfachheit halber gleich mal aus der Betrachtung weg.
Du wirst mal ein guter Jurist, denn Du lässt Dich offensichtlich - im Interesse deiner Partei - nicht von Tatsachen verwirren...
#13.1.1.2
on
2010-07-29 11:54
QUOTE: Du wirst mal ein guter Jurist, denn Du lässt Dich offensichtlich - im Interesse deiner Partei - nicht von Tatsachen verwirren... Eignung als Staatsanwalt erteilt. Auf zum Amtseid
Ich komm aus dem Lachen nicht mehr raus.
Ich weiß zwar nicht was ich lustiger finde: Das Björn den vermeintlich verdorbenen Kuchen einfach so auf gut Glück mal eben aufgefuttert hat. Den Satz des Kunden von wegen "Beweismaterial vernichtet." ^^ Oder den juristischen Fachstreit hier in den Blogkommentaren. Aber so oder so ist der ganze Eintrag ganz großes Kino.
Was sich manche so trauen
Wer nicht beweißen kann das er es in dem Laden gekauft hat, bekommt auch nix zurück, da kann doch jeder kommen und sagen ihm ist schlecht geworden und hat sich dann nur überfressen.
#15
on
2010-07-28 14:42
Oder ich hol die Ware hinterm Markt aus dem Container, und reklamier sie vorne wieder an der Kasse, weil mir ja schliesslich abgelaufene Ware verkauft wurde...
#15.1
on
2010-07-28 15:58
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CalendarQuicksearchCommentsMon, 13.02.2012 20:29
Wie heißt eigentlich ein Auszu
bildender beim Henker?
Mon, 13.02.2012 20:28
Aus Gründen der political corr
ectness gibt es dieses Formula
r in Bremen in allen erdenklic
hen Kombinationen. Björn [...]
Mon, 13.02.2012 20:11
Was mir viel mehr auffällt:
Warum zum Henker heißt es hi
er
"Auszubildender" und "Ber
ufsschullehrer" im gener [...]
about Tresor tauschen?
Mon, 13.02.2012 19:43
Na solang die Angestellten das
Geld vom Schreibtisch klauen
duerfen, braucht man auch in k
einen Tresor investieren. :p
Mon, 13.02.2012 19:41
Könntest Du mit einer DVD/BluR
ay etwas anfangen?
Na also.
Nichts anderes führt Björn im
Schilde.
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