Monday, July 26. 2010Dünnes EisTrackbacks
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Wenn das Opfer keinen Zugriff auf eine Luftpunpe oder ähnliches hat kann es als Sachbeschädigung gewertet werden, da das Fahrrad für ihn unbrauchbar gemacht wird.
#1
on
2010-07-26 07:32
Naja... mit jeder Luftpumpe kann man das Zweirad wieder flott machen.
Ich denke nicht dass es Sachbeschädigung ist.
#1.1
on
2010-07-26 07:50
Gerichte sehen das sehr wohl als Sachbeschädigung an.
Durch die Manipulation wurde nämlich das Fahrrad in seiner Gebrauchsfähigkeit gemindert wurde. Für eine Sachbeschädigung muss nicht zwingend die Substanz beschädigt sein. Das Ablassen der Luft aus der Bereifung eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrades (Bay NJW 87 3271) kann Beschädigung des Fahrzeugs sein (BGH 13 207) Bezieht sich zwar auf ein Auto, aber die Urteilsbegründung des BGH sollte eindeutig auch auf Motorräder, Fahräder oder von mir aus Luftkissenboote anwendbar sein. Ok letztere blasen sich selbst auf wenn man sie benutzt und haben auch kein Ventil
Eine Bekannte hat mal die Polizei gerufen, weil ihr jemand, der glaubte, sie hätte ihm den Parkplatz weggeschnappt, ihr die Luft aus einem Autoreifen abgelassen hatte.
Die Polizei kam dann auch und redete mit dem Mann. Anschließend sagten sie meiner Bekannten, daß sie nichts unternehmen und keine Anzeige aufnehmen würden, weil ja kein Sachschaden vorliegt. Sie müsse sich nun selber darum kümmern. Sie rief dann den ADAC. Dem Täter geschah nichts - der stand daneben und grinste sich eins.
#1.1.1.1
on
2010-07-26 09:47
Dann waren die Polizisten schlecht informiert! Ein platter Reifen bei einem PKW kann u.U. nicht einfach wieder aufgepumpt werden!!! Denn wenn er einmal platt war und das Auto drauf stand ist das Stahlgeflecht beschädigt und der Reifen damit nicht mehr sicher!
Ich würde den Reifen auf jeden Fall tauschen da ich mit diesem Reifen auch durchaus mal 200+ fahre und er die einzige Verbindung zur Straße darstellt... Ich frage mich nur, wie lange hat die Bekannte den Luftrauslasser denn gewähren lassen? Es dauert schon ein wenig, außer man dreht das Ventil raus! Bei einem Fahrrad stellt sich die Sache sicherlich anders da, eine Beeinträchtigung stellt es aber sicherlich da und damit evtl. eine Nötigung!
#1.1.1.1.1
on
2010-07-26 10:52
Sie war zu dem Zeitpunkt bereits auf der anderen Straßenseite, hat es nicht gleich mitbekommen.
Die Polizisten schienen sowieso lustlos, als wenn sie sich keine Arbeit machen wollten. Sowas höre ich immer wieder, daß Leute mit durchaus berechtigten Anzeigen und Anliegen bei der Polizei fadenscheinig abgewimmelt werden. Ist mir auch schon passiert und trug nicht gerade zu einem guten Bild von unseren Ordnungshütern bei.
#1.1.1.1.1.1
on
2010-07-26 11:06
Ich denke das wird das Problem sein.
Die hatten einfach keinen Bock auf die Schreibarbeit. Ob wegen der Anzeige am Ende etwas unternommen wird oder nicht entscheidet doch sowieso nicht die Polizei.
"Denn wenn er einmal platt war und das Auto drauf stand ist das Stahlgeflecht beschädigt und der Reifen damit nicht mehr sicher!"
= ABSOLUTER QUATSCH !!!
#1.1.1.1.1.2
on
2010-07-26 11:44
Wenn der Wagen längere Zeit auf dem Platten reifen steht ( zB. Urlaub ) kann der in der Tat beschädigt sein.
Wie lange hast du Urlaub? 12 Monate?
#1.1.1.1.1.2.1.1
on
2010-07-26 12:19
Wenn du meinst dass es 12 Monate braucht....
Da es 4 unterschiedliche Ventilarten gibt, kann man mit einer beliebigen Luftpumpe nicht jeden Schlauch wieder aufpumpen. Außer man hat für alle einen Adapter dabei.
#1.1.2
on
2010-07-26 10:06
Mal abgesehen davon, dass ich von dieser Maßnahme nicht viel halte, sollte aber doch schon jeder Fahrradfahrer seine passende Pumpe dabei haben, oder?
#1.1.2.1
on
2010-07-26 10:08
Ich hatte noch nie eine Luftpumpe dabei, weil ich nicht mit solchen Aktionen rechne.
Falls der Reifen durch Irgendetwas in das man reingefahren ist platt geht kommt bei mir eh ein neuer Schlauch rein. Das mach ich aber garantiert nicht unterwegs
Richtig. Hat er keine Möglichkeit den Reifen vor Ort wieder aufzupumpen ist es Sachbeschädigung.
Des weiteren frag ich mich was daraus wird wenn er nun Losfährt und es nicht bemerkt? Also wenn nicht die komplette Luft raus ist, aber genug um den Reifen zu beschädigen wenn man nun eine Bordsteinkante hochfährt?
>Also wenn nicht die komplette Luft raus ist, aber genug um >den Reifen zu beschädigen wenn man nun eine >Bordsteinkante hochfährt?
Reden wir immernoch über Zweiräder? ZWEIRÄDER! das werd ich doch merken, wenn vorne oder hinten keine Luft auf dem Reifen ist!
#1.2.1
on
2010-07-26 10:48
Les doch bitte noch einmal was du eben zitiert hast.
Da steht die Antwort doch drinn.
Snakebite (englischsprachiger Begriff für Schlangenbiß) wird ein Defekt des Schlauchs genannt, der sich durch zwei auf einer Höhe liegende Löcher kennzeichnet. Hervorgerufen wird dieser einem Schlangenbiß ähnelnde Defekt durch die beiden Felgenhörner, die sich vor allem bei zu niedrigem Luftdruck des Reifens durch den Schlauch drücken und diesen beschädigen können. Abhilfe vor Snakebites schafft demnach meist ein hoher Druck des Reifens, der sich nach dem auf den Reifen vom Hersteller gekennzeichneten vorgeschriebenem Maximalluftdruck richtet.
#1.2.1.1.1
on
2010-07-26 12:47
Daran dachte ich nicht mal. Aber ein sehr gutes Beispiel.
Wusste garnicht dass es für diese Phänomen einen Namen gibt, danke Ich dachte eher an Reifen mit zu wenig Druck gegen etwas höhere Bordsteinkante = Felge knallt auf Bordsteinkante = Felge im Eimer.
Nachtrag: Übrigens extra ärgerlich wenn man Scheibenbremsen am Fahrrad hat.
Das wird nochmal zusätzlich teuer, von wegen neue Felge aufspeichen. Ist mir einmal passiert, da ist mir allerdings ein Auto ins abgestellte Fahrrad geknallt
Dabei handelt es sich um Nötigung.
#2
on
2010-07-26 08:14
Ich würde sagen strafbar ist es nicht, aber schadenersatzpflichtig macht sich der Luftablasser tatsächlich (z.B. Verdienstausfälle, verpasster Termin usw.)
#3
on
2010-07-26 08:14
Vor allem ist es kontraproduktiv. So steht das Fahrrad unter Umständen sogar noch länger vor der Tür.
#4
on
2010-07-26 08:16
Wir haben hier vor dem Laden in letzter Zeit sehr gute Erfahrung mit dem Schild "Kostenpflichtiger Zweiradparkplatz (5 Euro pro Stunde) - Einstellbedingungen werden mit der Nutzung anerkannt" gemacht.
Eben aus der o.g. Überlegung, dass hier ständig Deppen ihr Fahrrad für längere Zeit abstellen und auf höfliche Ansprache meinen, das wäre halt überall erlaubt, wo es nicht verboten ist. Die Erfolgsquote ist so hoch, dass die ersten Nachbarn das mittlerweile übernehmen
#5
on
2010-07-26 08:20
Die Idee ist nicht schlecht, das muss ich mir merken
#5.1
on
2010-07-26 08:37
Hoffentlich haben Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, falls es sich bei ihrem "Fahrradparkplatz" um einen Teil der öffentlichen Straße handelt (z.B. Gehsteig).....
#5.2
on
2010-07-26 09:42
Wenn man mal in Ruhe drüber nachdenkt, war das eine ziemlich blöde Frage, oder nicht? Wenn die Fahrräder nicht direkt am Schaufenster stünden, würden Sie mich doch gar nicht stören...
Also: Nein. Erlaubnisfreie Nutzung, weil sogar noch unterm Vordach und somit nicht auf öffentlichem Raum (der übrigens hier bei uns und in den meisten anderen Städten erst einen halben Meter vor der eingetragenen Bebauungsgrenze beginnt). Würde durch die abgestellten Fahrräder übrigens der Gehsteig unerlaubt verstellt, könnte man das Problem ja getrost an die Stadt überweisen und wäre nicht auf Selbsthilfe angewiesen...
#5.2.1
on
2010-07-26 10:06
Mein Schuldirektor hatte seinerzeit die glorreiche Idee, nicht korrekt abgestellte Fahrräder auf dem Schulgelände vom Personal der Stadt als Fundsachen abholen zu lassen.
Beim dritten Mal hatten die Schüler allerdings auch das Rad des Direktors aus den Fahrradständern zu den "Wildparkern" gestellt. Danach wurde die Aktion nie wieder durchgeführt. Man müsste nur einmal das Rad des örtlichen Polizeichefs vor die Scheibe stellen... Wenn der dann den Spruch liest
#6
on
2010-07-26 09:07
im viertel wohnt ein von den nachbarn sehr geliebter dauernörgler der auf einem schild darauf hinweist das fahrräder ,die an seinem zaun stehen, kostenpflichtig entfernt werden und die eigentümer mit einer strafanzeige rechnen dürfen.soll sogar sehr wirksam sein der hinweis
#7
on
2010-07-26 09:23
Da wo ich mal wohnte, hatte mal einen schönen Fahrradständer organisiert, den ich in den Hinterhof (Berliner Altbau) gestellt habe, weil es mich genervt hat, dass die Fahrräder immer rumgeflogen sind. Nach 3 Monaten war der Ständer voll - mit Rädern, die angeschlossen waren, aber kein Besitzer auffindbar war. Wohin mit den Dragteseln? Fundbüro? Altmetallhändler? Einfach in den Hof stellen, hätte vom Vermieter einen Anschiß gegeben - der Hinterhof ist ja kein Schrottplatz. Nicht so einfach.
Seitdem bin ich der festen Überzeugung, dass es eine Art Naturgesetz gibt. Fahhradständer ziehen Räder an und lassen einige nicht mehr los.
#8
on
2010-07-26 10:41
Hihi. Wegen der Spiegelung im "u" habe ich auf den ersten Blick "Bitte vor dem Harste" gelesen.
#9
on
2010-07-26 10:42
Oh mein Gott! Wie schrecklich, wenn Fahrräder vor dem Haus abgestellt werden. Das ist ja zum Herzinfakt kriegen. Nee, nee, nee... => Leute die sich über sowas aufregen, hasse ich!
Ps: Habe auch erst aus Versehen "vor dem Harste" gelesen (;
#10
on
2010-07-26 11:02
Ich kenn da was besseres:
Farradabstellen verboten. Abgestellte Fahrräder werden aus Vorsorge gegen Diebstahl angekettet. Bitte wenden sie sich danach an die Verwaltung. MFG Tom
#11
on
2010-07-26 11:19
Wie willst du das bei einem Angeschlossenen Fahrrad begründen?
Abgesehen davon ist das Unterschlagung. MfG Jan
#11.1
on
2010-07-26 12:04
Eine klare Drohung an alle die es wagen ihr Rad dort abzustellen, denn der Eigentümer droht damit es platt zu machen.
Typisch Deutsch! "Danke Das Du dein Rad hier nicht abstellst" steht bei IKEA vor den Fenstern der Angestellten Büros. Der Ton macht hier die Musik!
#12
on
2010-07-26 12:41
Stimmt schon.
Nur, ganz ehrlich: Ungefragtes Geduze ist derart schlechter Ton, daß der Rest des Schildes auch nicht mehr weiterhilft...
#12.1
on
2010-07-26 17:20
Wer bei Ikea einkauft ist dieses "Geduze" auch gewohnt und wenn man etwas mit Häflichkeitsfloskeln sucht sollte man halt nicht bei Ikea einkaufen.
#12.1.1
on
2010-07-26 23:03
Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht.
Manch ein Ladenbesitzer Argumentiert dass die Scheibe kaputtgehen könnte. Aber Schaufensterglas ist doch eher durchaus stabil denke ich. Es hat wohl eher damit zu tun dass viele der Anblick stört. Ich zum Beispiel mag ja kein Hellgrün
"Manch ein Ladenbesitzer Argumentiert dass die Scheibe kaputtgehen könnte."
Eine moderne Scheibe wird durch ein angelehntes oder gar davor gestelltes Fahrrad sicherlich nicht zerbrechen, dass ist wohl sicher. Bei altem Einfachglas sieht das natürlich schon anders aus. Wer also kein Glaser ist, sollte besser beides meiden. Kratzer hingegen hat so eine Scheibe schnell und mit dreistelligen Beträgen ist da nix mehr zu holen, wenn es an Ersatz geht (nein, Carglass will da nicht helfen, geht auch nicht). Da die wenigsten sich melden würden, wenn ihnen so etwas passiert, kann der Inhaber also nur gegen alle gemeinsam vorgehen. Bedanken sollten man sich hier (wie immer) bei dem Bruchteil Chaoten. Schließlich (und das ist für mich das wichtigste Argument) ist so ein Schaufenster ja nicht dafür da, dass Licht in den Laden kommt, sondern dafür, dass Kunden die Auslage anschauen können. Und da stört so ein Fahrrad (oder gar ein Moped) doch schon ziemlich. Die "Absteller" kosten mich also Geld. Vielleicht nicht jeder, aber in der Gesamtheit. Und bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, denn wenigsten stellen ein Fahrrad aus eine akuten Notlage heraus vor einen Laden oder gar um dort einzukaufen, sondern aus Faulheit. Faulheit nun wiederum unterstütze ich aus Prinzip nicht... Blöd? Hier nicht unbedingt, denn der nächste Fahrradständer ist keine 50 Meter weit weg und da ist auch wirklich immer was frei. Der Arzt ist allerdings bei uns im Haus und die Patienten können offenbar zwar alle Fahrrad fahren, aber nicht laufen...
#13.1.1
on
2010-07-26 14:01
Ich finds Schild urig.
Schuldig macht derjenige sich damit doch überhaupt nicht er droht ja nicht einmal.....es ist "nur gefragt".......dann kannn jeder denken, was er will. Geile Idee!
#14
on
2010-07-26 13:59
Könnte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen.
#15
on
2010-07-26 14:40
denke ich auch. Du fährst los und bemerkst erst dann den Schaden. Für alle Folgen würde wohl als erstes den Saboteur verantwortlich gemacht werden. Stellt sich überhaupt die Frage ob derjenige überhaupt verbieten kann das dort Räder abgestellt werden?
#15.1
on
2010-07-26 14:56
Warum sollte ein Hausbesitzer nicht das Abstellen irgendwas vor seinem Haus verbieten dürfen?
#15.1.1
on
2010-07-26 15:04
Weil der Gehweg öffentlich ist.
#15.1.1.1
on
2010-07-26 19:19
Diese Diskussuion hatten wir letzt auch, da ging es darum jemandem der mit dem Auto auf einem Behindertenparkplatz parkt die Luft rauszulassen (natürlich nur bei Leuten die keinen Schein haben dort zu stehen)
Ja Ja und jetzt kommt nicht mit Gefährlichkeit usw....
#16
on
2010-07-26 14:57
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle: Wikipedia bzw. StGB
Dem Typen würde ich die Luftpumpe wahlweise oral oder rektal einführen und so lange pumpen, bis der Querulant geplatzt ist.
#18
on
2010-07-26 17:42
"Aaah, die haben mir meine Luft geklaut..." - oder was??
#19
on
2010-07-26 20:04
Die Luft ist ja nicht geklaut. Im Zweifel ist die noch ganz in der Nähe des Fahrrades.
#19.1
on
2010-07-26 22:08
Sachbeschädigung ist es nach überwiegender Rechtsprechungsmeinung, aber Nötigung wohl eher nicht, zumindest in dem Fall nicht in dem der Hauseigentümer ein berechtigtes Interesse daran hat, dass das Fahrrad dort nicht abgestellt wird (in dem Fall fehlt nämlich die "Verwerflichkeit" des Tuns, die Betrachtung der "Zweck-Mittel-Relation" fällt hier zugunsten des Täters aus).
Bitte stell doch hier keine Rechtsfragen mehr, man kriegt da ja jedesmal die Krise, wenn man das geballte Halbwissen hier so liest. Im Übrigen kommt es eh immer auf den Einzelfall an, so pauschal lässt sich fast keine Rechtsfrage beantworten.
#20
on
2010-07-27 00:01
Also bei mir würde auf dem Schild stehen "Fahrräder zur Altmetallverwertung bitte hier abstellen."
#21
on
2010-07-27 03:38
DAS ist SEHR GEIL!!!!
#21.1
on
2010-07-27 21:10
Icxh hab auch schon mal gesehen dass manche schreiben sie wollen die Reifen einfach abmontieren und wegnehmen.
Das ist dann doch wohl Diebstahl, oder ?
#22
on
2010-07-28 20:40
@StA: "man kriegt da ja jedesmal die Krise, wenn man das geballte Halbwissen hier so liest."
Ich stimme Dir vollkommen zu. Nur an der Uni, da sind die Dozenten anderer Meinung (wann eigentlich nicht?). Im ersten Semester hatten wir als Eingangsfall im Strafrecht I und BGB AT so einen Sachverhalt, in dem Luft aus den Reifen gelassen wurde. Ein Pumpe war am Fahrrad befestigt. In BGB gab es keinen Schadensersatz (mangels Schaden) und im Strafrecht keine Verurteilung.
#23
on
2010-08-01 20:30
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Sun, 12.02.2012 13:32
Fische für den Strand müssen s
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Sun, 12.02.2012 12:57
Das geht ja noch. Häufig kann
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Sun, 12.02.2012 12:29
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