Tuesday, May 11. 2010Der Preis am Regal und in der KasseTrackbacks
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Apropos Preisschilder: Björn, weißt Du eigentlich schon von der bevorstehenden Währungsreform?
#1
on
2010-05-11 18:19
Hahaha, ein echter Brüller.
#1.1
on
2010-05-11 20:20
Aber dann müsste doch der Artikel bei der Eingangskontrolle oder sonstwie bei Kunden an der KAsse als Nicht-Scannbar aufgefallen sein. Ist er das nicht? Oder versteh ich das falsch?
Es gibt ja auch Sondergrößen oder ähnliches. Da ist der EAN-Code dann anders, obwohl die Ware i.d.R. "ganz normal" verräumt wird.
#2.1
on
2010-05-11 20:44
Äh ja, genau das beschreibt Björn ja auch -- die Nummer auf dem Artikel war eine andere als auf Etikett _und_ Warenwirtschaftssystem. Zumindestens, wenn ich den Post richtig lese.
Und daher auch meine Frage: er müßte doch dann als Nicht-Scannbar aufgefallen sein an der Kasse.
Nicht, wenn der neue Artikel auch schon in der Warenwirtschaft eingepflegt ist. Vielleicht sogar unter genau derselben Bezeichnung. Das fällt einem beim Regaleinräumen dann auch nicht so einfach auf.
Viel schlimmer finde ich es aber, wenn die EAN beibehalten wird, obwohl der Artikel stark verändert wurde ...
#2.2
on
2010-05-11 23:05
z.B.
Onko-Kaffee alt 500 Gramm, größeres Volumen bei gleicher Größe oder ONKO, mit 12 % Fremdanteil (Zucker etc) ach ja wieviel Broteinheiten muß ich als Diabetiker denn anrechnen? Bleibt als Kaffee leider nur der ALDI - Kaffee!
Hat Björn nicht mal erzählt, dass er über einen Katalog mit EAN bestellen kann? Wenn er dann noch die Warenwirtschaft von diesem Lieferanten benutzt oder irgendwie dazu kompatibel ist, dann kann es sein, dass der Artikel(oder sogar der Karton) gescannt wird und in der Warenwirtschaft dann vollständig erfasst ist - mit Liefermenge, Namen, EAN, Steuer usw.
Da merkt man teilweise gar nicht, dass der Artikel sich "verändert" hat... Und genauso vergammeln auch hunderte alte Artikel, die seit Jahren nicht mehr mit dem EAN geliefert werden Schwund wird dann bei Inventur einfach genullt, wenn der Artikel nicht mehr so geliefert wird.
#3
on
2010-05-12 02:50
Aus dem Frust des Kunden entnehme ich, dass der eingescannte Preis höher als als der Preis auf dem Regaletikett(?!)
Ja und? Muss er halt den höheren Preis zahlen oder den Artikel da lassen... Wenn er keine Ahnung von der Angebotsabgabe hat, selbst Schuld.
#4.1
on
2010-05-13 20:57
LOL, ich bin besagter Kunde. Deine Argumentation finde ich echt hammer! Du nimmst Dir einen Artikel mit zu Kasse (Einkaufen geht man ja grundsätzlich aus Spass, man will ja eigentlich gar keine Lebensmittel konsumieren...) und dort ist dieser trotz ewiger Reklamation satte 30% teurer. Klar, man überlegt sich dann nicht nicht, ob man zukünftig nicht besser bei allen Positionen auf dem Bon den Preis mit der Ausschreibung vergleicht. Oder läppische 100 Meter weiter zum nächsten Discounter geht. Das ist ja schliesslich mein Problem als Kunde und -ich unverschämter Mensch- sollte doch tatsächlich besser demütigst um Entschuldigung bitten, auf die Knie fallen und den teuren Preis zahlen. AUA!!!! Dir kann ich nur empfehlen, Dich nie selbständig zu machen....
#4.1.1
on
2010-05-14 09:05
So sieht es aus...
#4.1.1.1
on
2010-05-14 14:25
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CalendarArchivesQuicksearchComments about Links CLXVIII
Mon, 21.05.2012 20:39
Sehe ich genauso, sowohl was d
ie Schelte der angeblich falsc
hen Ausdrücke und Einheiten an
geht, als auch das Lob d [...]
Mon, 21.05.2012 19:50
Wir belegen den Dieb nun mit e
inem Herzverfettungsfluch! Mög
e diesem Missetäter sofort der
linke Arm wehtun und de [...]
Mon, 21.05.2012 19:43
Sei froh, daß er/sie/es nicht
manchmal nachts aufsteht & sic
h sie holt.
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